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Experten-Antwort

Wechsel von teilweiser Erwerbsminderung auf volle EM-Rente

von Alex19.01.2019 | 09:05
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7 Antworten

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Guten Tag, wenn ich ein paar Jahre teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen habe, ist die volle EM-Rente mindestens das doppelte oder kann die neue Rente je nach Hinzuverdienst niedriger liegen? Bei einem Hinzuverdienst von 60% des bisherigen Gehalts müsste die Rente geringfügig steigen? Viele Grüße Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

die Hinzuverdienstgrenze neben einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt 6.300 Euro im Kalenderjahr.

Bei einem höheren Verdienst ist diese Rente zu mindern. Inwieweit ist dann im Einzelfall zu prüfen und kann in diesem Forum nicht berechnet werden.

Unabhängig davon ist bei einem täglichen Arbeitseinsatz von drei Stunden und mehr immer zu prüfen, ob die volle Erwerbsminderung überhaupt noch vorliegt.

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6 Antworten

Alexanderam 19.01.2019 | 12:05
Ja,sie wird geringfügig steigen. Aber es wird extrem schwierig weden, von einer teilweise EMR auf eine volle EMR zu gehdn. Gruß
Ulliam 19.01.2019 | 12:23
Hi, nein bei einer vollen Erwerbsminderungsrente darfst du nur 450€ dazu verdienen pro Monat
Marieam 21.01.2019 | 14:09
Guten Tag, wenn ich ein paar Jahre teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen habe, ist die volle EM-Rente mindestens das doppelte oder kann die neue Rente je nach Hinzuverdienst niedriger liegen? Bei einem Hinzuverdienst von 60% des bisherigen Gehalts müsste die Rente geringfügig steigen? Viele Grüße Alex
Ja,sie wird geringfügig steigen. Aber es wird extrem schwierig weden, von einer teilweise EMR auf eine volle EMR zu gehdn. Gruß
Das ist Unsinn, wenn die ERkrankung und deren Auswirkungen schlimmer geworden sind und das Leistungsvermögen und 3h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, dann ist das so... Ich habe 2 Jahre eine teilweise EMR bezogen und als ich für diese einen Verlängerungsantrag gestellt hatte musste ich wieder zum Gutachter, kurz darauf kam der Bescheid für die Volle EM obwohl ich diese NICHT beantragt hatte
Tinaam 21.01.2019 | 23:46
Eine Frage dazu: war diese Rente dann doppelt so hoch wie die halbe Rente oder wurde die volle Rente neu berechnet?
Modi1969am 22.01.2019 | 05:54
Hallo, Beides trifft im Prinzip zu: die volle EM hat Rentenartfaktor 1, die teilweise EM 0,5, also insofern ist die volle EM doppelt so hoch. Bei Umwandlung wird aber auch komplett neu berechnet und die "Tiefen der Rentenformel" können hier zu abweichenden Ergebnissen führen. Entweder Sie lassen sich überraschen, oder fordern vor dem Verschlimmerungsantrag eine Probeberechnung zur Umwandlung von teilweiser in volle EM an. Weiter zu beachten ist der Hinzuverdienst...
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