Die Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erreichen der Regelaltersrente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Auf Antrag des Versicherten ist aber (bei Erfüllung der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen) auch eine frühere Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente möglich.
Es findet grundsätzlich eine neue Berechnung für den Altersrentenanspruch statt. Die Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente sind jedoch besitzgeschützt, so dass die sich an die Erwerbsminderungsrente anschließende Altersrente mindestens so hoch ist, wie die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente. Um zu erfahren, wie hoch die Altersrente voraussichtlich sein wird, kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft (Proberentenberechnung) angefordert werden.