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Experten-Antwort

Wechsel von voller Erwerbsminderungsrente in Schwerbehindertenrente

von EBO24.08.2022 | 19:02
267 Ansichten
4 Antworten

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Moin Moin, Ich beziehe seit 2014 volle Erwerbsminderungsrente. In diesem Jahr werde ich 65 Jahre und würde gerne jetzt in die Altersrente für Schwerbeschäftigte Wechsen. Ich bin Baujahr 1957. Kann ich ohne weitere Abschläge jetzt wechseln? L.G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EBO,

Abschläge hat Ihre Fragen bereits ausführlich beantwortet.

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3 Antworten

Abschlägeam 24.08.2022 | 19:18
Hallo EBO, ja, könnten Sie (sogar schon seit 2021, je nach dem, in welchem Monat Sie genau geboren sind). Bevor Sie umwandeln, sollten Sie sich aber unbedingt bei einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder FA direkt erkundigen, wie sich dies auf die Neuberechnung Ihres Freibetrages in EUR auswirkt (der Prozentsatz aus 2014 bleibt erhalten, aber der Betrag in EUR ändert sich!). Es ist vermutlich günstiger, wenn Sie noch ein paar Monate warten, bis Sie ohnehin in die Altersrente wechseln, denn wenn Sie 'jetzt' wechseln, wird dann beim Wechsel in die Regelaltersrente nicht noch einmal neu berechnet. Betrifft §22 EStG, ein Berechnungsbeispiel für die Umwandlung finden Sie hier https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Einen schönen Abend und alles Gute!
EBOam 25.08.2022 | 10:05
Erstmal sorry, ich meinte natürlich Wechsel in die Schwerbehinderten-Rente. Ich habe 70% Schwerbehinderung. Wenn ich nun nicht sofort wechsele, würde sich das dann auf die Höhe der Rente auswirken, bzw. wenn ich jetzt wechseln würde, hätte erhebliche Nachteile bei der Höhe der Rente? Ich habe auf verschiedenen Info-Seiten gelesen, dass wohl keine Verminderung der Rente bei einem jetzigen Wechsel statt findet. Warum also warten? Könnte sich die Rente bei einem späteren Wechsel denn noch erhöhen? mfg. EBO
Abschlägeam 25.08.2022 | 10:36
Zitat von EBO anzeigenausblenden
Hallo EBO, auf die Höhe der Rente selbst würde sich dieses 'Warten' nicht auswirken. (Außer Sie haben neben der EM-Rente noch einen Minijob oder es werden für Sie Beiträge bezahlt, weil Sie jemanden pflegen). Der Tipp bezieht sich tatsächlich 'nur' auf die (mögliche) Besteuerung der Rente. Bei der Umwandlung berechnet das Finanzamt den Freibetrag noch einmal neu, weil es aus Steuersicht eine 'neue' Rente ist. Dieser bleibt Ihnen dann 'lebenslang' erhalten, weil dann beim Wechsel in die Regelaltersrente dies dann nicht noch einmal neu berechnet wird. Der 'Freibetrag' wurde seinerzeit für Sie mit den Anteilen 68% steuerpflichtig/32% steuerfrei aufgrund der Jahresrente 2015 festgelegt. Die seitdem erfolgten Rentenanpassungen waren zu 100% zu versteuern. Deshalb wird dann bei einer nahtlosen Umwandlung von EM-Rente in (vorgezogene) Altersrente mit den gleichen Prozentsätzen, aber mit der 'aktuellen' Rentenhöhe noch einmal neu gerechnet. Wenn Sie das Berechnungsbeispiel mit Ihren eigenen Zahlen nachrechnen, werden Sie feststellen, dass der Freibetrag in EUR dann also höher ist. Wenn es für Sie also keinen wichtigen anderen Grund gibt, die Rentenart zu wechseln, kann es also aus dieser Sicht günstiger sein noch zu warten. Im Zweifelsfall sollten Sie hierzu noch einmal die bereits genannten 'Steuer-Experten' befragen. Eine schöne Restwoche!
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