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Experten-Antwort

Wechsel von Vollzeit-EM Rente in halbe EM-Rente : Auswirkungen Altersrente ?

von EM-Rentner23.01.2014 | 15:04
1685 Ansichten
5 Antworten

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Mir steht ein Wechsel von einer vollen EM-Rente in eine halbe EM-Rente (3 h bis unter 6h) bevor. Bisher hatte ich durch die volle EM-Rente eine Zurechnungszeit und die Rente würde einfach gleitend in eine Altersrente übergehen (sieh Beiträge im Forum). Wie wird nun aber eine halbe EM-Rente auf die Altersrente angerechnet ? Gibt es dann eine "halbe" Zurechnungszeit plus die Beiträge aus der Beschäftigung ? Gibt es auch hier einen gleitenden Übergang in die Altersrente ? Bleibt als "Zugangsjahr" der Beginn der ursprünglichen vollen EM-Rente (vor dem Wechsel in die halbe EM-Rente) erhalten ? Vielen Dank für Ihre Beiträge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentner,

eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

Nur soviel: Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden alle Zeiten und somit auch die Zurechnungszeit im vollem Umfang für die Ermittlung von Entgeltpunkten herangezogen. Eine "halbe" Zurechnungszeit gibt es nicht. Wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente im unmittelbaren Anschluss an eine volle EM-Rente geleistet, sind in der Regel die Entgeltpunkte der vollen EM-Rente weiter zu berücksichtigen, da der Tatbestand der teilweisen Erwerbsminderung im Zeitpunkt des Leistungsfalls der vollen Erwerbsminderung bereits vorlag. Die "Halbierung der Rente" ergibt sich rein aus der Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor 0,5.

Bezüglich des Übergangs in eine Altersrente gibt es keine Unterschiede zur vollen Erwerbsminderungsrente. Bei der Altersrente wird die in der vorherigen vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente enthaltene Zurechnungszeit als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug berücksichtigt. Beiträge aus einer neben der Rente ausgeübten Beschäftigung fließen ebenfalls in die Altersrentenberechnung mit ein. Für weitere Auskünfte, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.

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4 Antworten

Frisselam 23.01.2014 | 20:23
Ja..(?)
W*lfgangam 23.01.2014 | 20:48
Hallo EM-Rentner, viel zu kompliziert, als das hier anhand Ihrer persönlichen Daten und Seitenlangen Nachfragen beurteilen zu können. Fakt ist nur, dass Rente/Entgeltpunkte, die (künftig) nicht mehr vor dem ungekürzten Altersrentenbeginn in Anspruch genommen werden, später zu einem Mehrwert führen können - eine parallel ausgeübte Beschäftigung muss sich im Hinblick auf die Zurechnungszeit/dann Rentenbezugszeit nicht unbedingt Rentensteigernd auswirken. Sie sind mit dieser Frage bei einer Beratungsstelle besser aufgehoben. Gruß w.
EM-Rentneram 23.01.2014 | 21:09
@W*lfgang: darf ich dies so verstehen, dass es für die Zurechnungszeit keinen Unterschied macht, ob man eine volle oder eine halbe EM-Rente bezieht ?
W*lfgangam 23.01.2014 | 21:35
Lieber EM-Renter, ich habe einen 10-Std-Tag hinter mir, da denke ich jetzt nicht wirklich weiter über diese Frage nach ;-) Sie geht etwas tiefer in die Rentenmathematik hinein ...die Experten morgen früh sind fit, ausgeruht, Coffeingestärkt und werden es spontan aus dem Ärmel schütteln können - ich muss auch mal passen können/dürfen :-) Gefühlt würde ich sagen: 'vielleicht' ...ein neuer Versicherungsfall (EM) tritt ja nicht ein, allerdings ändert sich das Vorversicherungsleben bei der Feststellung der Altersrente/weitere Beitragszeiten - die beeinflussen dann den Gesamtleistungswert mit Auswirkungen auf die Bewertung der Rentenbezugszeit ...auf den Punkt kann ich jetzt diese Auswirkungen nicht spezifizieren. Gruß w.
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