Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel zwischen Renten

von Mike10.12.2025 | 05:37
214 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hätte eine Frage: Kann ich als Empfänger einer befristeten Erwerbsminderungrente oder Teilerwerbsminderungsrente bei Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren einen Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte stellen auch wenn die Frist der EM oder Teil-EM noch nicht abgelaufen ist? Und könnte ich dann von der (Teil)EM Rente in die Altersrente wechseln falls die Altersrente für langjährig Versicherte genehmigt wird? Natürlich würde es Abschläge geben, aber ich würde gerne wissen ob es rechtlich möglich ist. viele Grüße Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike, grundsätzlich ja, wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben, können Sie mit 63 einen Antrag auf vorgezogene Altersrente stellen.  

Hierzu steht Ihnen der Antrag R0110 - Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Umwandlungsantrag) zur Verfügung. 

Danach sind die persönlichen Entgeltpunkte bei einer Folgerente geschützt. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 10.12.2025 | 06:28
Ja wenn 35 Versicherungsjahre vorhanden sind, kann man mit 63 jederzeit in Altersrente gehen.
Lupeam 10.12.2025 | 07:50
Schon hundertfach hier im Forum beantwortet. Einfach mal etwas Mühe geben und die Suchfunktion (Lupe) nutzen.
Kein Problemam 10.12.2025 | 09:17
Ja, wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben, können Sie mit 63 ohne Probleme in eine vorgezogene Altersrente gehen. Dann wird die Altersrente mit Sichrheit genehmigt. Dazu einfach den Antrag R0110 ausfüllen. UNd da der Wechsel ohne zeitliche Unterbrechung von mehr als 24 Monaten stattfindet, gilt der Bestandsschutz §88 SGB 6. Dann kommen KEINE neuen Abschläge hinzu! Sie täuschen sich als mit Ihrer Vermutung zu neuen Abschlägen. Ihre Altersrente wird bezogen auf die Entgeltpunkte also mindestens so hoch sein wie die volle EM-Rente (oder das Doppelte einer teilweisen EM-Rente). Höher ist die Altersrente aber allermeistens auch nicht.
Uweam 10.12.2025 | 09:33
Die Abschläge sind nur theoretisch, denn die Rente wird das doppelte der teilweise Erwerbsminderungsrente betragen. Und was soll denn das bedeuten: „wenn die Altersrente für langjährig Versicherte genehmigt wird.“ Dass sie genehmigt wird, ist ja Fakt wenn sie 35 Jahre voll haben
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026