Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.
Das von Ihnen erwähnte Telefonat mit der Rentenversicherung wurde vermutlich nicht mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers geführt.
Ich würde mich daher erneut mit dem Reha-Fachberater verbinden lassen, um vorab abzuklären, ob eine persönliches Beratungsgespräch zwecks einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll ist.
Alternativ dazu können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch einfach einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, sodass aufgrund Ihres Antrages geprüft werden muss, ob eine Ausbildung (Umschulung) möglich ist.
Natürlich müssen Sie sich jedoch bewusst sein, dass das Ziel der Ausbildung nach dem Motto "Reha vor Rente" schon ist, dass die Rente durch die Reha und die damit verbundenen beruflichen Perspektiven nicht mehr geleistet wird.