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Experten-Antwort

Wege aus der Erwerbsunfähigkeitsrente

von Claudia09.02.2012 | 18:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo - vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben? Ich bin 47 Jahre alt und seit 10 Jahren Bezieher einer EU-Rente (voll erwerbsunfähig). Einen Schwerbehindertenstatus habe ich aber nicht und kann ich lt. Auskünften nicht bekommen, da ich bereits Rente beziehe. Der Zustand ist seit Jahren unbefriedigend für mich - ich möchte gerne wieder arbeiten. In meinen ehemaligen Beruf (öffentl. Dienst) komme ich nicht wieder rein - nun würde ich gerne eine neue Ausbildung als Heilerziehungspflegerin machen, zumal ich bereits seit 6 Jahren ehrenamtlich mit behinderten Menschen arbeite. Ich habe mit dem Rententräger telefoniert, Beratungstermin gehabt - es gibt nur den einen Weg: Ich darf arbeiten natürlich, aber verliere dann sofort je nach Verdienst die Rente in voller oder anteiliger Höhe. Gibt es wirklich keine Wiedereingliederung für mich? Keine Leistungen aus der REHA? Und: Wenn ich die schulische Ausbildung einfach mache, beinhaltet sind auch Praktika beim Ausbildungsbetrieb - kann dann der Rententräger meine Rente streichen mit der Begründung, ich wäre ja länger als 3 Std. leistungsfähig? Ich empfinde es als sehr belastend - EU-Rente trotz wiederhergestellter Leistungsfähigkeit. Gibt es Möglichkeiten für mich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.

Das von Ihnen erwähnte Telefonat mit der Rentenversicherung wurde vermutlich nicht mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers geführt.

Ich würde mich daher erneut mit dem Reha-Fachberater verbinden lassen, um vorab abzuklären, ob eine persönliches Beratungsgespräch zwecks einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll ist.

Alternativ dazu können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch einfach einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, sodass aufgrund Ihres Antrages geprüft werden muss, ob eine Ausbildung (Umschulung) möglich ist.

Natürlich müssen Sie sich jedoch bewusst sein, dass das Ziel der Ausbildung nach dem Motto "Reha vor Rente" schon ist, dass die Rente durch die Reha und die damit verbundenen beruflichen Perspektiven nicht mehr geleistet wird.

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4 Antworten

W*lfgangam 09.02.2012 | 19:46
> Einen Schwerbehindertenstatus habe ich aber nicht und kann ich lt. Auskünften nicht bekommen, da ich bereits Rente beziehe. Hallo Claudia, das ist Blödsinn. Das eine (Erwerbsminderung) hat mit dem anderen (Grad der Behinderung/Schwerbehinderung) nicht im Entferntesten etwas zu tun. Das Versorgungsamt beurteilt die gesundheitlichen Einschränkungen völlig unabhängig davon. Ob und welche Vorteile Sie durch den Schwerbehindertenausweis genießen können, ist eine andere Frage. Spontan fällt mir der Einkommensteuerfreibetrag ein, der dazu führen könnte, dass - falls Ihre Rente zur Steuerpflicht führt - Ihre Steuerlast sinkt. Evtl. GEZ-Befreiung möglich, falls Sie jetzt schon nicht zusätzliche 'bedürftigkeitsabhängige' Leistungen erhalten. Und ein freier Sitzplatz im Bus kommt auch noch dazu. Tipp: Antrag stellen, Vordrucke auch online hier (auf die Schnelle für alle Bundesländer ergoogelt): http://www.schwerbehindertenantrag-online.de/ Ansonsten wissen die auf dem nächsten Gemeindebüro auch, wo das nächste Versorgungsamt wohnt, haben vielleicht sogar Antragsvordrucke an der 'Rezeption' vorrätig. Gruß w. ...Ihre wichtigeren Fragen werden die Fachleute beantworten.
Krämersam 09.02.2012 | 19:48
Natürlich können Sie auch grundsätzlich einen Schwerbehindertenausweis bekommen obwohl Sie schon eine EU-Rente erhalten. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.. Ob Sie allerdings auch wirklich schwerbehindert sind wird dann im Verfahren vom Versorgungsamt geprüft. Die alleinige Tatsache das Sie eine EU-Rente bekommen heisst nicht zwangsläufig, das Sie auch schwerbehindert sind. Das wird komplett anders und gesondert geprüft. Es gibt viele EU-Rentner die nicht gleichzeitig auch schwerbehindert sind... Im Rahmen ihrer Problematik nützt ihnen aber ein Schwerbehindertenausweis herzlich wenig...
Feliam 10.02.2012 | 07:26
Wenn, wie Sie schreiben, Ihre Leistungsfähigkeit wieder hergestellt sein sollte, dürften Sie eigentlich überhaupt keine Rente mehr bekommen und hätten, abhängig von den ggf. noch vorliegenden Einschränkungen, durchaus die Möglichkeit, über die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit Wiedereingliederungsmöglichkeiten (im weitesten Sinne) in Anspruch zu nehmen. Sollten allerdings die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen und eine Tätigkeit nur auf Kosten Ihrer Gesundheit ausgeübt werden können und auch eine neue Ausbildung die Erwerbsminderung nicht beheben, wäre eine berufliche Förderung durch die RV ausgeschlossen und es würde in der Konsequenz tatsächlich bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen nur eine Teil- oder gar keine Rente mehr gezahlt werden.
Claudiaam 10.02.2012 | 11:34
Vielen lieben Dank für die Antworten. Sie helfen mir weiter und ich werde die nächsten Schritte einleiten und Anträge stellen. Ziel ist für mich schon, aus der Rente "herauszuwachsen" - das ursprüngliche Krankheitsbild hat sich erheblich verbessert und kann noch weiter verbessert werden. Ich habe nur Angst, dass man plötzilich die Rente streicht, ohne dass ich beruflich Fuss gefasst habe, weil mir die doch sehr hohe Rente meinen Lebensunterhalt ermöglicht. Trotzdem möchte ich lieber arbeiten!
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