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Experten-Antwort

Wegen unmöglichen Verhaltens des Gutachters habe ich die Begutachtung zur Erwrbsminderungsrente abgebrochen. Soll ich auf Post warten und darauf reagieren oder vorher schon meine Sichtweise darstellen?

von Anna8924.07.2021 | 19:56
2061 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anfang der Woche hatte ich einen Begutachtungstermin für die EMR bei einem Orthopäden. Ich habe in der Kindheit eine Erkrankung der Hüfte gehabt sowie seit zwei Jahren eine neurologische Erkrankung, die der eigentliche Grund für die Beantragung der EMR ist. Der Arzt rief mich auf und noch bevor die Tür zu war und ohne sich vorzustellen, forderte er mich auf, mich komplett zu entkleiden. Dies habe ich verweigert. Bei den drei Dutzend Orthopäden im Laufe meines Lebens musste ich nicht einmal meine Hose ausziehen. Für die Einschätzung meiner Hüfte ist es m.E. auch nicht notwendig, meine Brüste zu betrachten. Es gab auch nicht einmal einen Vorhang oder Ähnliches, der Arzt erwartete, dass ich vor ihm strippte, während er unverhohlen meine Brüste begaffte. Bekleidet wollte er mich nicht untersuchen, auch die (sicherlich aufschlussreicheren) Röntgen- sowie CT-Bilder lehnte er ab, Anamnese, Gespräch, diverse Befundberichte - nichts wollte er sich ansehen, wenn ich ihm nicht meine Brüste zeige. Warum dies notwendig sei, konnte oder wollte er mir nicht erklären. So zog ich dann unverrichteter Dinge wieder ab. Nun kann ich entsprechend gar nicht einschätzen, was der Gutachter wohl der DRV mitteilen möge. Nun die eigentliche Frage: Würdet ihr auf die Post der DRV warten oder gleich den oben genannten Sachverhalt der DRV mitteilen und um neue Begutachtung (bekleidet) bitten? Selbstverständlich stehe ich auch weiterhin einer Begutachtung zur Verfügung, dies jedoch nur bekleidet. Ging ja bei den anderen Orthopäden vorher auch so. Meine größte Sorge ist, dass ich mit einem unaufgeforderten Schreiben negative Konsequenzen auslöse (schlafende Hunde wecken, sich "unsympathisch" machen durch Extrawurst). Wie gesagt, keine Ahnung was nun vom Gutachter kommt. Aber positiv kann es sicher nicht sein. Vielen Dank schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna89,

von hier kann nicht beurteilt werden, ob in Ihrem Fall das Entkleiden für die Untersuchung beim Gutachter notwendig ist. Ich empfehle Ihnen zur Klärung der Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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21 Antworten

Schadeam 24.07.2021 | 21:20
Was soll so eine Story im Forum? Wenn Sie meinen eine Stellungnahme schreiben zu sollen, tun Sie dies einfach! Keiner hier weiß wie sich alles weiter entwickelt und keiner war dabei und kann den Wahrheitsgehalt beurteilen sowie das was erforderlich ist.
Märchenam 25.07.2021 | 07:51
Ist heute wieder Märchenstunde? Wenn es tatsächlich so war, schreiben Sie eine Stellungnahme an Ihren zuständigen Rententräger. Nur so werden Sie etwas bewegen können. Hier kann Ihnen niemand sagen wie das ausgeht.
Laraam 25.07.2021 | 11:20
Mir ist so was ähnliches auch passiert. Habe dann nur die Jeans ausgezogen und das Oberteil anbehalten. Darauf hat sich der Gutachter dann eingelassen. Allerdings war bei der Untersuchung auch eine Arzthelferin dabei. LG
franticam 25.07.2021 | 14:09
Welche schlafenden Hunde? Wenn das Gutachten lautet "Antragstellerin hat sich geweigert die Untersuchung durchführen zu lassen" wird wegen mangelnder Mitwirkungspflicht eine Ablehnung ins Haus flattern. Solltest du das verhindern wollen, solltest du einen Brief schreiben noch bevor das Gutachten bei der RV eingeht. Schildere den Sachverhalt sachlich und lasse das "auf Brüste gaffen" und sexuelle Anzüglichkeiten weg. Du siehst ja, welche Reaktionen du schon in einem Forum auslöst. Unglaubwürdig. Daher lieber sachlich schreiben und anders formulieren als dein Posting hier.
Paolaam 25.07.2021 | 17:34
Zitat von frantic anzeigen
Ohne diese Schilderung bleibt ja nur übrig:"ich sollte mich vor dem Gutachter entkleiden", was freilich harmlos klingt. Ob das im Rahmen der Diagnostik überhaupt notwendig ist, lässt sich simpel bewerten, die Untersuchungsmethoden für passende Erkrankungen lassen sich leicht ermitteln. Wenn gewisse Körperteile in Ordnung sind, muss man diese nicht begutachten! Ich wäre auch gegangen!
Schadeam 25.07.2021 | 17:44
Genau deshalb könnte es ja auch eine heillos übertriebene Story einer äußerst empfindlichen Dame sein..... Das kommt hier im Forum häufig vor, besonders an Wochenenden. Nichts genaues weiß man, aber es hört sich ja immer gut an dass ein böser Gutachter nur geil auf die Brüste und den Po der zu untersuchenden Person war....
Lenoraam 25.07.2021 | 17:47
Also zu der Begutachtung, für die Erwerbsminderungsrente, gehört ganz klar das Entkleiden. Allein dies zeigt dem Gutachter schon sehr viel, egal um welches Körperteil es geht. Auch für psychische Erkrankungen erkennt man dort Dinge, die man nicht mehr machen kann und damit auch keine Arbeiten mehr zulässt. Ich musste auch schon zum Gutachter, dort wurde ich auch beobachtet, wie ich mich an und ausgezogen habe. Nachdem ich mir das Gutachten über meinen Hausarzt zukommen ließ, wußte ich auch warum. Dort war haarklein aufgeschlüsselt, selbst wie ich meine Socken ausgezogen habe und dazu Erläuterungen, wie das die Erwerbsfähigkeit einschränkt. Kann mir auch nicht unbedingt vorstellen das es ohne so eine Untersuchung wirklich geht, gerade im Fall von Rechtsmitteln, die man einlegen kann, falls abgelehnt wird.
Geronimoxam 26.07.2021 | 10:37
Hallo Anna, gern bedient sich die Rentenversicherung in Fällen der Beurteilung der EM eigener Mediziner ohne kassenärztlicher Zulassung. Deshalb solltest Du die Gesamtsituation bewerten. 1. War es eine Praxis mit Praxisschild und Namen, Titel des Arztes usw. oder ein Hinterzimmer und Du weisst immer noch nicht den Namen des vorgeblichen Gutachters? 2. Weiss Deine Krankenversicherung von diesem Termin? 3. Hat der Gutachter vor dem ersten Kontakt Deine Versichertenkarte eingelesen oder hatte er vielleicht garkeinen Empfangstresen und auch keine Sprechstundenhilfe? Wenn Du Zweifel hast, wende Dich auf jeden Fall an Deine Krankenkasse, denn Begutachtungen finden immer auf Anregungen der GKV und des MDK statt.
Dörteam 26.07.2021 | 11:46
Genau DAS könnte die Fragestellerin eben nicht! In Unterhose und BH kann der Arzt alles beurteilen, wozu er die restlichen Körperteile sichten muss, dass fragt sich. Oder galt es Neobrüste oder Missbildungen der Geschlechtsorgane zu begutachten?!
Anna89am 26.07.2021 | 11:47
Das kann ja sein, er wollte aber ganz sicher nur meine Brüste sehen. Meine CT Bilder hatten ihn ja gar nicht interessiert, er wollte mich einfach nur nackt sehen und hat mir auf die Brüste geglotzt. Da kann er doch auch nicht die Rente ablehnen, ich wollte ihm ja meine Unterlagen zeigen!
Okglgnam 26.07.2021 | 11:35
Für meine Untersuchung im Landesamt für Gesundheitsschutz in Berlin für eine Verbeamtung habe ich als Mann den Raum betreten und die Ärztin hat mir gleich gesagt bitte komplett bis auf die Unterhose ausziehen. Diese habe ich dann erst nach 30 Minuten wieder angezogen. Das ist völlig normal.
Janaam 26.07.2021 | 11:13
Ich halte das ausziehen beim Orthopäden für normal. Bei der Begutachtung konnte ich Unterhose und BH anlassen. Aber nur so war ein kompletter Check möglich.
Siehe hieram 26.07.2021 | 11:31
Zitat von Geronimox anzeigen
Zu Ihren Hinweisen: 1. Ja, das wäre 'ominös' 2. Muss sie nicht, wenn das Gutachten von der DRV beauftragt wurde 3. Er braucht die Karte nicht, sondern rechnet mit der DRV direkt ab. Ohne Tresen oder Sprechstundenhilfe wäre allerdings tatsächlich 'ominös' 4. 'Blödsinn'. Wenn das Gutachten von der DRV beauftragt wird (im Zuge des EM-Rentenantrages), hat die GKV und auch der MD der GKV nichts damit zu tun Sollten Sie bei der Meinung bleiben, es sei so, dann bitte mal die Rechtsgrundlagen hierfür nennen.
Schlawickelam 26.07.2021 | 14:54
Wie bitteschön soll denn ein Arzt eine sachgerechte Untersuchung sonst durchführen? Wenn Sie zu einem Neurologen gehen (ich denke da werden Sie schon gewesen sein, sonst könnten Sie ja nicht primär wegen einer neurologischen Erkrankung die EMR beantragen) und dieser die Leitfähigkeit der Nervenbahnen misst, wird dies auch nicht in bekleidetem Zustand erfolgen. Sie durften sicherich die Unterwäsche anbehalten, denn alles andere wäre schon eine Märchenstunde (das gab es ja noch nicht einmal bei meiner Musterung bei der Bundeswehr). Insofern halte ich Ihre Reaktion für maßlos überzogen und unangebracht. Wenn es dumm für Sie läuft wird Ihr Antrag aufgrund Ihrer fehlenden Mitwirkungspflicht abgelehnt. Dann viel Spaß mit dem Widerspruch. Man(n) und auch Frau kann nicht duschen ohne nass zu werden - mit Kleidung oder ohne.
Anna89am 26.07.2021 | 16:16
Ich habe nun eine Stellungnahme gefertigt und ebenfalls eine Beschwerde über den Arzt bei der entsprechenden Ärztekammer gefertigt. Dann wird sich aucher trauen, einfach die Rente abzulehnen! Thema kann meinetwegen geschlossen werden.
KSCam 26.07.2021 | 16:48
Tun Sie was Sie nicht lassen können. Überlegen Sie sich aber auch mal in einem ruhigen Moment, warum ein Gutachter der tagtäglich Menschen begutachtet es nötig haben soll "ausgerechnet Ihre Brüste und Genitalien unbedingt betrachten zu wollen". So besonders werden die jetzt auch wieder nicht sein; vielleicht nehmen Sie sich etwas zu wichtig? Aber ist ja eigentlich auch egal - im Internet kann frau ja vieles berichten.........
Dörteam 26.07.2021 | 17:44
Zitat von KSC anzeigen
Klar, alles frei erfunden. Nebenbei, es gibt genug Ärzte, die ihre Approbation eingebüßt haben aufgrund sexueller Faxen. Wer sich wie ein Spanner gibt, wird auch für einen gehalten. Das man dem Patienten angemessen mitteilt, dass zur Untersuchung eine vollständige Entkleidung von Nöten ist, sollte sich von selbst verstehen. Puppe zeig Arsch vor Guten Tag, ich bin der Dr. Soundso, der sie heute untersuchen soll, geht gar nicht!
KSCam 26.07.2021 | 18:37
an @dörte, klar geht das nicht so wie Sie die Wortwahl verdeutlichen. Aber wir kennen die Geschichte eben nur aus einer Version, den Wortlaut kennen wir alle nicht; der Arzt würde die Situation sicherlich ganz anders erzählen - meinen Sie nicht auch? Und vielleicht liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte oder wo ganz anders.....so gesehen sollte man hier den Arzt nicht unbesehen verteufeln, es könnte ja auch eine erfundene/aufgebauschte Geschichte gewesen sein.?????
Lennyam 26.07.2021 | 19:08
Ich war auch schon bei Gutachterinnen, dort musste ich mich auch gleich auskleiden, da es auch zum Gutachterprozess dazu gehört, denn ich möchte meine Einschränkungen vorweisen. Komischerweise läuten bei Frauen da immer gleich die Glocken, (Oje, nicht zweideutig gemeint), wenn dort ein normaler Vorgang, wie entkleiden, gewünscht wird. Wenn ich auf den Namen 89 das Alter schließe, dazu "bei meinen mind. 3 Dutzend Orthopäden", lese und bei Hüftproblemen immer mit Hose behandelt. Naja, da kann sich jeder und auch JEDE ihren Teil denken, wie es um die gute Dame bestellt ist. Von Aussagen des Arztes, die etwas derartiges wie angenommen bekräftigen würden steht nichts geschrieben. Dann auch noch die Ärztekammer anschreiben, ich glaube eher, hier geht es um die EM Rente durch die Hintertür, weil man sonst keine Chancen hat. Anders lässt sich das nicht erklären, was hier geschieht und dem so ist, wie beschrieben. Viel Spaß und hoffentlich keinen Erfolg, kann ich da nur wünschen.
Wenig glaubhaftam 26.07.2021 | 19:38
Warum nicht gleich so und stattdessen eine derartige Geschichte in einem offenen Forum erzählen? Aufmerksamkeitsdefizit oder doch nur die Ihre einseitige Wahrheit? Sehr merkwürdig!
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