Hallo Anna89,
von hier kann nicht beurteilt werden, ob in Ihrem Fall das Entkleiden für die Untersuchung beim Gutachter notwendig ist. Ich empfehle Ihnen zur Klärung der Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung