Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wegen voller Erwerbsminderung verzweifelt!

von Aprilkind09.04.2013 | 20:17
3108 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, so knapp wie möglich versuche ich meinen Sachverhalt zu schildern. Nach erfolgloser Reha und Aussteuerung der Krankenkasse habe ich ALG I erhalten und wurde von der AfA aufgefordert Teilhabeleistungen bei der DRV zu beantragen. Reha bzw. Teilhabe wurde von der DRV aufgrund des Reha-Berichtes wegen voller Erwerbsminderung abgelehnt und ich solle nun Rentenantrag mit dem Datum des Antrags auf Teilhabe stellen. Aufgrund dieses Bescheides hat die AfA das ALG I sofort eingestellt. Widerspruch, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, PKH,....alles abgewiesen. Termin bei der Beratungsstelle der DRV für den Rentenantrag habe ich erst Ende Mai. Seit zwei Monaten lebe ich von nichts! Krankenversicherung soll ich selbst bezahlen, aber wovon? Mein Partner verdient zurzeit schlecht und ich leihe mir hier und da Geld um über die Runden zu kommen. Was kann ich jetzt noch tun? Bis der Rentenantrag durch wäre dauert es ja auch noch lange! Überlege schon aus Verzweiflung wieder arbeiten zu gehen, aber auch das hilft mir momentan nicht weiter. Weiß hier jemand Rat? Bin über jede Info dankbar!

13 Antworten

Annaam 09.04.2013 | 21:36
Den Rentenantrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Ich brauchte dazu nicht einmal einen Termin. Wenn Sie verheiratet sind greift die Familienversicherung bei der GKV. Bei Lebenspartnerschaften gilt in dem Fall vermutlich, daß das Einkommen des Partners angerechnet wird. Diesbezügliche Fragen wird im Rentenforum kein Experte verbindlich beantworten. Hier tauschen sich ähnlich Betroffene aus: http://www.krank-ohne-rente.de LG
Aprilkindam 10.04.2013 | 08:31
Ja, über unser Rathaus habe ich einen Berater genannt bekommen, da habe ich einen Termin Ende April. ALG II ? Muss man dafür nicht auch erwerbsfähig sein? Ist jedenfalls alles nicht so einfach wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und der Partner freiberuflich ist, demnach auch private KV, und alle meinen er könnte mich mit durchfüttern. Wir knabbern gerade ganz schön daran, da auch seine finanz. Lage nicht so toll ist.
-am 10.04.2013 | 08:35
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Rathaus / Bürgerbüro / Ortsbehörde nach dem Mitarbeiter, der dort Rentenanträge aufnimmt. Vielleicht gibt es dort einen Termin vor Ende Mai? Bei geklärtem Versicherungskonto dauert die Bearbeitungszeit in diesen Fällen, in denen Reha wegen voller Erwerbsminderung abgelehnt ist, nicht lange Wenn Sie bis zur Entscheidung Ihre Lebensführung nicht bestreiten können, weil Sie keine Ersparnisse haben, bzw. das Partnereinkommen zu gering ist, wenn Sie sich bitte an die örtlichen Stellen bei denen Sozialhilfe, o.ä. bearbeitet wird.
Schilleram 10.04.2013 | 12:18
Greift in so einem Fall nicht: Aussteuerung, ALG I, §125 Nahtlosigkeit ? Muß aber bei der Arge drauf bestanden werden, im abwimmeln, sperren sind die halt sehr schnell.
Riekeam 10.04.2013 | 12:27
Warum füllen Sie die Formulare für die Rente nicht selbst aus ? Dazu braucht man weder einen ein Studium noch sonst etwas - nur gesudnden Menschenverstand. Die Formulare könenn Sie doch sofort auf Seiten der DRV downloaden und dann eben ausfüllen.
Kimam 10.04.2013 | 13:34
Den größeren Teil haben Sie doch schon beim Rehaantrag ausgefüllt, ist wirklich kein Problem!
-am 10.04.2013 | 13:37
Zur Frage des ALG I Anspruches und der Nahtlosigkeitsregel werde ich mich hier nicht äußern, nachdem laut Aprilkinds eigener Aussage ein Widerspruch und eine einstweilige Anodnung bei der Agentur ergebnislos waren. Dieses Thema muss mit der Agentur für Arbeit ausdiskutiert werden und nicht im Rentenforum.
schnurzlam 11.04.2013 | 11:27
Also ich würde baldmöglichst den Rentenantrag stellen und dann sofort wieder ALG I aufgrund der "Nahtlosregelung" - diesen Begriff merken und verwenden - beantragen. Sie müssten dann bis zur Entscheidung über die EM Rente Anspruch auf ALG I haben ohne dass von Ihnen erwartet wird dass Sie sich einen Job suchen. Möglicher Weise ist das auch der Grund weswegen Sie den Rentenantrag ab Datum des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe stellen sollen. Ich denke das klappt. Wenn nicht, dann Grundsicherung, oder überhaupt als Notfallhilfe erst mal Grundsicherung. Wer sich auch immer gut auskennt mit dem Behördendschungel sind die sog. allgemeinen Sozialberatungen, oft von freien Trägern wie Caritas usw. gibt es bei Ihnen bestimmt auch. Da bekommen Sie Hilfe und zur Not sogar finanzielle Zuwendungen. Viel Glück.
Wormseram 11.04.2013 | 13:16
Mensche Leute. ALG I nach der sog. Nahtlosigkeit greift aber nicht in jedem Falle und immer. Wenn die Vorausetzungen dafür nicht nicht erfüllt sind ( was bei @Aprilikind nun ganz offentsichlicht der Fall ist ) darf die AfA kein ALG I zahlen. Das ist nun mal so. Darum wurde ja z.b. auch die einstweilige Verfügung vom Gericht abgewiesen. Man kann nun mal nichts erstreiten worauf man kein Anrecht hat.
schnurzlam 16.04.2013 | 16:58
Zitat von Wormser anzeigen
Ich hatte das jetzt so gelesen dass die ganzen Widersprüche usw gemacht wurden als noch kein Rentenantrag gestellt war und so weit ich weiß greift doch diese Nahtlosregelung erst wenn der gestellt ist? Jetzt hat sie ihn gestellt vielleich klappt es jetzt...deshalb meinte ich das. Kann mich jetzt aber auch täuschen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026