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Experten-Antwort

wegen weihnachtsgeld in midijob gerutscht

von Annabelle21.11.2021 | 11:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin in voller EM-Rente und arbeite seit dem 1.1.21 mtl. für 450 €, also im Minijob. Jetzt zahlt mir mein AG ein Weihnachtsgeld in voller Höhe, also 450 €. Dadurch rutsche ich ab 1.11. in den Midijob. Muss ich dann im Midijob bis Ende des Jahres bleiben und kann ich ab Januar wieder zurück in den Minijob, oder muss ich jetzt dauerhaft im Midijob bleiben? Wenn dem so sein sollte, dann könnte ich ja auch die vollen 525 € (bis zur Grenze von 6.300 € jährlich) ausschöpfen. Dadurch hätte ich durch die Gleitzonenanwendung ca. 34 € netto mehr (bin in Steuerkl. 3) und es würde noch ein wenig in die RV eingezahlt. Das käme mir später auch zugute. Was meint ihr?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annabelle,

solange Sie nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten und Ihr Jahresverdienst unter 6.300 Euro liegt, ist die Beschäftigung unschädlich für die Rente.

Ob sich zusätzlich entrichtet Beiträge positiv auf eine spätere Altersrente auswirken, kann von hier aus nicht beurteilt werden und hängt wie bereits oben beschrieben mit der Zurechnungszeit zusammen, die bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Siehe hieram 21.11.2021 | 11:32
Hallo Annabelle, schauen Sie mal auf den Seiten der minijobzentrale.de Dort wird erklärt, wie das mit Mini- und Midijob genau geht und was bei kurzfristiger Überschreitung passiert. (Ist kein Thema der Rentenversicherung). Berücksichtigen sollten Sie aber, dass wenn Sie regelmäßig 525,00 EUR pro Monat verdienen, vielleicht über die erlaubte Arbeitszeit kommen. Und wenn das nicht, dann aber spätestens mit einem Weihnachtsgeld auch in 2022 dann über den Freibetrag von 6.300,00 EUR. Also besser noch mal genau rechnen:-) Ob sich Mini- oder Midijob auf Ihre spätere Altersrente tatsächlich auswirken, hängt auch davon ab, wie lange Ihre 'Zurechnungszeit' der Erwerbsminderungsrente eingerechnet ist. Oft wirkt sich dadurch dann der RV-Beitrag während der Zurechnungszeit gar nicht aus, weil diese schon höher ist. Schauen Sie dazu mal in Ihren Rentenbescheid, dort können Sie im Versicherungsverlauf sehen, wie lange 'zugerechnet' wurde. Einen schönen Sonntag und alles Gute!
Annabelleam 21.11.2021 | 12:23
Vielen Dank für die Auskunft. Schönen Sonntag, auch Ihnen.
Peter T.am 21.11.2021 | 13:47
Kopiere hier noch einmal meine Nachricht, von einem ähnlich gefragten Thread... 16.11.2021, 13:19 von Peter T. Kleiner Tipp. Machen Sie eine Entgeltumwandlung. Da muss der AG selbst auch noch 15% drauf legen. Beispiel: 600 € Brutto, 200 € als Altersvorsorge, der AG muss noch mal 15 % drauf legen. Dann haben Sie wieder einen Minijob, mit Brutto /Netto gleich und der AG spart trotzdem noch etwas, da er die 200 € auch nicht mit Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss. Eine Info noch. Falls Sie die Rentenversicherungspflicht abgewählt hätten, muss der AG zustimmen, zu einer Entgeldumwandlung. Falls Sie die RV-An bezahlen, ist der AG verpflichtet, Ihnen das so auszugestalten...
Siehe hieram 21.11.2021 | 16:36
hmmm... ob dieser Tipp so richtig gut ist? Denn auch wenn die Beiträge zunächst steuer/SV-frei sind, bezahlt man das dann als Rentner selbst auf die Auszahlung. Und was passiert, wenn man, weil man ja eh schon EM-Rentner ist, plötzlich auch den Minijob nicht mehr machen kann, also der Arbeitgeber nichts mehr einbezahlt? Ok, Beitragfreistellung vielleicht bis zur Rentenausauzahlung. Dann hat man also knapp 1.000,00 - 2.000,00 EUR einbezahlt vielleicht nur. Was kommt dabei raus?? Und nimmt eine Direktversicherung einen kurz vor der Rente stehenden überhaupt noch auf?? Da Sie, @Peter T., diesen Tipp aber bereits mehrfach gegeben haben, haben Sie sicher noch ein paar hilfreiche Informationen mehr. Sonst wäre das ja nur ein 'ist zwar grundsätzlich möglich' - in Bezug auf den Minijob - 'aber für (EM)Rentner eigentlich eher ungeeignet' Tipp. Ein Link zu einer entsprechenden (versicherungsunabhängigen) Quelle wäre als weiterer Hinweis schon ausreichend :-)
Peter T.am 21.11.2021 | 18:20
Eine Entgeltumwandlung kann und muss jeder AG anbieten, wenn es der AN fordert. Annehmen wird es eine Direktversicherung immer, natürlich sind oftmals die Modalitäten nicht unbedingt "Nutzerfreundlich". Aber ehe man in einen Midijob fällt und das Gehalt damit Steuerpflichtig wird und damit auch vielleicht die EMR in Steuerpflicht fällt oder erhöht wird, ist es ein Tipp, den man sich vielleicht mal ansehen sollte. Gerade auch bei AG die eine Mindeastundenanzahlt voraussetzen (wie meiner), die man mit einem Minijob vielleicht nicht hinbekommt oder bei Gehalts/Tariferhöhungen und damit früher oder später in einen Midijob rutschen, kann es interessant sein. Man muss natürlich bedenken, am Ende müssen rund 20 % für Kranken/Pflegegeld bei Auszahlung gezahlt werden. Zumindest wenn man über den Freibetrag kommt (rund 160 € derzeit). Wird man mit der kleinen Summe bei diesem Fall hier nicht erreichen, vielleicht ist aber eine weitere Direktversicherung schon mal gelaufen, dann kann es schnell passieren. Die 15% vom AG (dazu) können das aber auch etwas mindern. Es soll nur aufzeigen, man kann auch bei einem "hohen" Stundenlohn auch etwas mehr Arbeiten auf unter 3 Stunden achten) und verdienen (man bleibt trotzdem innerhalb der Hinzuverdienst Grenze und sogar im Minijob, ohne Steuern...
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