Guten Tag Unklar,
nach dem Ende Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung würde -wie bereits beschrieben- Ihr Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufleben. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch der Teilzeitarbeitsmarkt zu prüfen. Sofern das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde, kann ggf. ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung als "Arbeitsmarktrente" be- bzw. entstehen.
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis beendet werden, setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Experteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Unklar,
wann geboren?
Gruß
w.
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