Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wegfall Arbeitsplatz bei Teil EMR unbefristet

von Unklar17.03.2022 | 15:21
175 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe die Teil EMR unbefristet bekommen und beziehe derzeit noch eine befristete volle EMR. Ich arbeite somit nicht und bin auch noch nicht gekündigt worden (bei ruhender Teilzeitstelle). Beeinflusst eine Kündigung meiner Arbeitsstelle nach Ende meiner vollen EMR möglicherweise die Teil EMR und es kann zu einer Arbeitsmarktrente gewandelt werden? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2022 | 09:49

Guten Tag Unklar,

nach dem Ende Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung würde -wie bereits beschrieben- Ihr Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufleben. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch der Teilzeitarbeitsmarkt zu prüfen. Sofern das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde, kann ggf. ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung als "Arbeitsmarktrente" be- bzw. entstehen.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis beendet werden, setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung.

Viele Grüße

Ihr Experteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Vorsichtam 17.03.2022 | 15:28
Bei einer Kündigung Ihrerseits könnte es durchaus Probleme mit der Gewährung einer Arbeitsmarktrente geben.
Erstattungam 17.03.2022 | 15:53
Wenn Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, lebt der 'unbefristete' Anspruch auf die halbe EM-Rente wieder auf. Sofern das ruhende Teilzeitarbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde/wird, sollten Sie also einen Weiterbewilligungsantrag zur vollen EM-Rente stellen. Nur damit kann dann geprüft werden, ob (weiterhin) aus gesundheitlichen Gründen eine volle EM-Rente zu bewilligen ist oder ob ggfs. eine 'Arbeitsmarktrente' in Betracht kommt. Sobald 'klar' ist, ob und zu wann Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird, sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden. Dies können Sie auch, falls das Arbeitsverhältnis zunächst noch weiter besteht, Sie aber aufgrund von Arbeitsunfähigkeit die Teilzeitarbeit nicht ausführen können und aber über eine weitere volle EM-Rente noch nicht entschieden wurde. Hier greift dann §145 SGB III, zu dem Sie z.B. hier weitere hilfreiche Informationen finden https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Falls dann eine volle EM-Rente weiter bewilligt würde, könnte es dann ggfs. zu einer Erstattungsforderung der AfA kommen, sofern es zu einer 'Überschneidung' der Leistungszeiträume kommt. Diese würden tagesgenau mit einem Nachzahlungsanspruch der EM-Rente verrechnet werden (§§ 103 ff. SGB X). Selbst kündigen sollten Sie aber besser nicht, da dies zu einer Sperre bei der AfA führen könnte.
W°lfgangam 17.03.2022 | 19:15
Hallo Unklar, wann geboren? Gruß w.
Unklaram 17.03.2022 | 22:01
W°lfgang schrieb

Hallo Unklar,

wann geboren?

Gruß

w.

1966 geboren (falls die Frage auf geboren vor 1961 Regelung zielt)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026