Guten Tag Mel11175,
wie Sie in einem späteren Kommentar angeben, sind Sie Jahrgang 1975 und sind also bereits älter als 45 Jahre und 9 Monate.
Wenn Ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich danach nicht mehr in Ausbildung befinden werden, werden zum einen die Halbwaisenrenten wegfallen, zum anderen entfallen die Kinderfreibeträge bei der Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente. Sollten Ihre Kinder vor dem 27. Lebensjahr nochmals eine Ausbildung aufnehmen, besteht wieder Anspruch auf die Halbwaisenrenten sowie die Kinderfreibeträge.
Sie selbst beziehen fortlaufend weiter Ihre große Witwenrente, welche sich aber durch den Wegfall der Kinderfreibeträge in der Höhe ändern kann.
Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung