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Experten-Antwort

Wegfall der großen Witwenrente?

von Mel1117530.04.2024 | 09:11
474 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, seit 2020 bin ich verwitwet - hatte zum Beginn der Witwenrente noch nicht 45 + 9 Monate erreicht. Zudem waren meine Kinder bei Rentenbeginn 6 und 10 Jahre. Fällt die große Witwenrente für mich weg, wenn mein jüngstes Kind 18 Jahre alt geworden ist bzw. beide Ihre Ausbildung beendet haben? Oder ist MEINE Witwenrente davon nicht betroffen, sondern nur die Halbwaisenrente? Für eine Rückinfo wäre ich ihnen sehr dankbar. MFG

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

anhand Ihrer Angaben können wir Ihnen diese Frage leider nicht abschließend beantworten.

Sollten Sie jedoch das maßgebende Lebensalter für die große Witwenrente bis zum 18 Geburtstag Ihres jüngsten Kindes vollendet haben, besteht der Anspruch auf große Witwenrente fort. 

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Mel111751975_November

Hallo,

 

da Sie bereits das maßgebende Lebensalter erreicht haben, wird Ihre große Witwenrente auch nach dem 18 Geburtstag Ihres jüngsten Kindes fortbestehen, solange Sie keine neue Ehe schließen.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mel11175,

 

wie Sie in einem späteren Kommentar angeben, sind Sie Jahrgang 1975 und sind also bereits älter als 45 Jahre und 9 Monate.

 

Wenn Ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich danach nicht mehr in Ausbildung befinden werden, werden zum einen die Halbwaisenrenten wegfallen, zum anderen entfallen die Kinderfreibeträge bei der Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente. Sollten Ihre Kinder vor dem 27. Lebensjahr nochmals eine Ausbildung aufnehmen, besteht wieder Anspruch auf die Halbwaisenrenten sowie die Kinderfreibeträge.

 

Sie selbst beziehen fortlaufend weiter Ihre große Witwenrente, welche sich aber durch den Wegfall der Kinderfreibeträge in der Höhe ändern kann.

 

Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Anonymam 30.04.2024 | 09:19
Ohne Ihr Geburtsjahr zu wissen, kann man schlecht antworten.
Mel11175am 30.04.2024 | 09:30
1975_November
Schadeam 30.04.2024 | 09:37
Nein, da Sie ja schon 48 1/2 Jahre alt sind, werden Sie die große Witwenrente behalten so lange Sie nicht wieder heiraten.
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