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Experten-Antwort

Wegfall des Kinderzuschlages bei Witwenrente

von Petra05.08.2010 | 15:31
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3 Antworten

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Ich bin 45 und bekomme die große Witwenrente (55%). Meine Tochter (20) ist noch in der Ausbildung aber beendet diese bald. Was wird mir an Kinderzuschlag dann abgezogen? Wie berechnet man das? Meine Witwenrente beträgt 406,00 € und mein Nettoverdienst 635,00€.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

wie von -_- bereits zutreffend dargestellt, vermindert sich lediglich der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung um den Erhöhungsbetrag für ein waisenrentenberechtigtes Kind. Der Freibetrag sinkt damit von 870,40 EUR auf 718,08 EUR in den alten Bundesländern bzw. von 772,16 EUR auf 637,03 EUR in den neuen Bundesländern.

Bis zu den hier genannten Grenzbeträgen können Sie hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente hätte. Alles was darüber hinaus verdient wird, wird dann zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.

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2 Antworten

-_-am 05.08.2010 | 19:03
Bei einem Bruttoentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von bis zu 1.196,80 EUR mtl. im Jahresdurchschnitt müssen Sie wegen dieses Einkommens allein keine Einkommensanrechnung befürchten. Sie machen nach gesetzlich vorgesehenem Pauschalabzug von 40% bei 1.196,80 € eine Punktlandung auf dem Freibetrag von 718,08 € (bei Wohnort in den neuen Bundesländern abweichend). Nachzulesende Freibeträge: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Petraam 06.08.2010 | 12:58
recht vielen Dank, jetzt ist alles klar petra
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