Tatsächlich kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung wenig bei der Beschaffung Ihres der Nachweise helfen. Sollte es sich um eine Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr handeln, sollten hier Unterlagen bei der Bundeswehr (bei Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) noch vorliegen. Sollte es sich um die Zeit des Wehrdienstes in der NVA handeln, können Sie es auch über das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)versuchen.
Andernfalls könnte der Wehrdienst nachgewiesen werden, gäbe es die Möglichkeit einer Zeugenerklärung (Formular V0120). Voraussetzung ist jedoch, dass Sie noch Kontakt zu Personen haben, die zeitgleich mit Ihnen den Wehrdienst absolviert haben.