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Experten-Antwort

Wehrpflicht Bezugsgröße ?

von Rex15.07.2013 | 11:26
1250 Ansichten
5 Antworten

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Bezug nehmend auf Ihren Artikel: Dienst zählt für Rente Habe ich folgende Frage: Gab es früher bei der Wehrpflicht diese "Bezugsgröße" auch ? Oder was war damals die Grundlage ? Ich habe den Wehrdienst von 1993 bis 1994, 15 Monate abgeleistet. Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rex ,

wenn der Wehrdienst im Zeitraum 1.1.1982 bis zum 31.12.1991 abgeleistet wurde erfolgt die Bewertung dieser Zeit in der Rentenberechnung mit 75 % des Durchschnittsentgelts. Die Durchschnittsentgelte für die Jahre 1983 und 1984 betragen 33.293,00 DM bzw. 34.292,00 DM.

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4 Antworten

Gigiam 15.07.2013 | 12:02
Hallo Rex, siehe mal diesen Beitrag im Forum: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gigi
Jannam 15.07.2013 | 12:05
Als Beitragspflichtige Einnahme gelten für Wehrdienstleistende 60 % der Bezugsgröße (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Die entsprechende Bezugsgröße finden Sie im § 18 SGB IV. 1993: 44 520 DM 1994: 47 040 DM für das Beitrittsgebiet gelten andere Wert.
Rexam 15.07.2013 | 12:46
Ich habe mich leider verschrieben. Richtig ist: Ich habe den Wehrdienst von 1983 bis 1984, 15 Monate abgeleistet. Wie sieht es da aus ? Danke
Deutsche Rentenversicherung
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