Guten Tag HristosK,
Personen unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Zeiten der Ableistung des gesetzlichen Wehr-oder Zivildienstes.
Die Anerkennung von Zeiten des Militärdienstes in Griechenland ist grundsätzlich nur durch Beitragszahlung der Versicherten möglich.
Allein die Zurücklegung des Militärdienstes in Griechenland führt also nicht zur Anerkennung einer Deutschen Beitragszeit.
Die Prüfung, ob eine Nachentrichtung von Beiträgen sinnvoll und rechtlich möglich ist, übernimmt der griechische Rentenversicherungsträger.
Zur Klärung und Prüfung, ob die von Ihnen in Griechenland zurückgelegten Zeiten berücksichtigt werden können und welche Auswirkungen sich gegebenenfalls auf die Deutsche Rente ergeben, empfehlen wir Ihnen eine Kontenklärung. Wenden Sie sich hierzu gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung