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Wehrzeit im Ausland = Beitragszeit?

von Schorsch29.04.2010 | 21:04
2866 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mein Großvater hat im ehemaligen Jugoslawien sein Wehrdienst abgeleistet und fragt sich nun, ob dies bei seiner Rente hätte berücksichtigt werden müssen. Seinerzeit hatte er die Unterlagen nicht eingesandt. Weiß jemand Rat? Gibt es für solche Fälle eine Liste, wo zu ersehen ist in welchem Land das als Beitragszeit zu werten ist??? Danke! "Schorsch"

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.04.2010 | 07:32

Da es hier, wie von Wolfgang bereits erwähnt, einige kleinere Besonderheiten gibt, fragen Sie bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger direkt nach.

Zudem könnten Sie auch mit der DRV Niederbayern-Oberpfalz in Landshut Kontakt aufnehmen, da diese so genannte Verbindungsstelle zu den jugoslawischen Nachfolgestaaten sind.

2 Antworten

Wolfgangam 29.04.2010 | 22:07
Hallo Schorsch, Wehrdienst im Ausland kann nur über das Fremdrentengesetz (FRG) als deutsche Versicherungszeit in den Versicherungsverlauf integriert werden. Ihr Großvater kann nur in den 'Genuss' dieser Anrechung kommen, wenn er den Status Vertriebener / Aussiedler / Spätaussiedler hat. Dann wird diese Zeit wie deutscher Wehrdienst anerkannt und rentenerhöhend bewertet. Hat er den oben genannten Status nicht, liegt es in den Rechten der JU-Nachfolgestaaten, dafür entsprechende Zeiten/Werte anzuerkennen (oder eben auch nicht). Bei Anerkennung durch JU-Nachfolgestaat wird diese Zeit max. als VersicherungsZEIT hier berücksichtigt - für die Mindestversicherungszeiten für jede Art von Altersrente ...mit evtl. nur theoretischen Wert als lückenfüllende Zeit im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung - nun wird's aber sehr tief in der Rentenberechnung ;-) Tipp: Laufen Sie in die nächste Beartungsstelle der DRV und lassen das noch mal prüfen. Gruß w.
harleyam 30.04.2010 | 09:45
Hallo Experte, viele Grüße aus Lu.
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