Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Flexirente ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine Bezeichnung für den möglichen Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten oder vorgezogenen Altersrenten. Sie sind 1962 geboren, haben also derzeit keinen Anspruch auf eine Altersrente. Wie bereits angedeutet, können Sie frühestens im Alter von 61 Jahren und 8 Monaten die Altersrente wegen Schwerbehinderung (Voraussetzung 50% Schwerbehinderung und 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten) beantragen.
Mit gesundheitlichen Einschränkungen können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Vorab ist ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger und eine Rücksprache mit Ihrem Arzt zu empfehlen.
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