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Experten-Antwort

Weiterarbeit nach Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

von Laurel30.06.2020 | 18:52
177 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werde ich hochgerechnet 16,9097 Entgeltpunkte erhalten. Aufgrund des beitragspflichtigen Entgeltes in Höhe von 2.102 € im Monat kommen pro Jahr noch 0,6220 EP dazu (2.102 € * 12 : 40.551 €). Ich beabsichtige noch 5 Jahre ohne Rentenbezug weiterzuarbeiten. Dies bedeutet 0,6220 EP * 5 = 3,1100 EP. Insgesamt hätte ich somit später 20,0197 EP. Wird der Rentenzuschlag für 5 Jahre in Höhe von 30 % auch bei den Entgeltpunkten berücksichtigt, die man sich nach der Regelaltersgrenze erarbeitet hat? Wenn dem so ist, sieht meine Rechnung für die Zeit von 5 Jahren nach der Regelaltersgrenze so aus: 20,0197 EP * 1,3 * 34,19 E (aktueller Rentenwert) = 889,82 €. Ist da richtig bzw. ist die gesamte Berechnung richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2020 | 09:00

Hallo Laurel,

Ihre Berechnung ist richtig.

Ich gebe aber auch zu bedenken, dass Sie nicht erst 5 Jahre später in Anspruch nehmen müssen, sondern ggf. auch parallel zum Rentenbezug Ihre Beschäftigung weiter ausüben können, siehe vorherige Antworten. Sie haben dann 5 Jahre Entgelt und Rente gleichzeitig.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 30.06.2020 | 19:22
Das kommt so etwa hin, nachgerechnet habe ich es nicht. Wenn Sie aber die RegelAR gleich nehmen, hätte Sie zusätzlich zum Lohn knapp 600 € Monatsrente - in den 5 Jahren verzichten Sie auf 30 - 35.000 €, bis Sie das durch die höhere Rente raus haben müssen Sie grob geschätzt 80 Jahre alt werden. Ist somit irgendwie eine Wette auf ein langes Leben. Werden Sie 100 und sind dann noch gesund, ist alles prima. Sterben Sie in den nächsten 5 Jahren, war es in jeder Hinsicht suboptimal.
W°lfgangam 30.06.2020 | 19:55
Hallo Laurel, ja. Sowohl auf die bisher nicht in Anspruch genommenen EP bis zur Regelaltergrenze/danach, sowie auf die 'neuen' EP bis zum tatsächlichen Rentenbeginn. Andererseits sollten Sie auch gegenrechnen, was schon eine laufende Regelaltersrente neben Weiterbeschäftigung (da verzichte ich dann mal drauf) + extra RV-Beiträge (die könnten Sie sich ab Regelaltersrentenzahlung 'sparen') bedeutet - wann Sie mit Ihrer Entscheidung = Aufschub der Regelaltersrente + auch noch RV-Beiträge gezahlt, wieder im 'Plus' sind ...genau, eine Wette auf Ihr Leben, wann sich dieses Szenario rechnet. Grob überschlagen sind Sie ab tatsächlichem Rentenbeginn 5 Jahre später nach 11 Jahren wieder 'glatt' = nun habe ich _:endlich_ meinen Rentenverzicht und die zusätzlichen Rentenbeiträge durch den Mehrbetrag/Zuschlag wieder aufgeholt ...*JIPPY - mit 80+ im Altersheim können Sie dann die rauschenden Parties feiern/jetzt *brummt die Rente endlich so richtig - aber ggf. immer noch allein am Pikolo-Tropf, da isoliert und ohne Besucherzugang ;-) (und das Sozialamt dankt auch/zahlt auch noch extra/weiterhin für den Heimaufenthalt, dank Ihrer Entscheidung jedoch weniger ;-)) Lassen Sie das von der örtlichen Beratungsstelle überprüfen, das Ergebnis geht in die gleiche Richtung. Gruß w.
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