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Experten-Antwort

Weiterarbeit und volle Rente vor 65+ ?

von bald 7218.04.2017 | 21:22
1152 Ansichten
10 Antworten

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Als Workaholic bekannt, hätte mein bester Freund (geb. August 1952), schon seit September 2015 seine Altersrente für besonders langjährige Versicherte ohne Abschläge beziehen können. Aber das Aufhören fiel ihm schwer. Jetzt zeigte er mir eine Auskunft eines privaten Rentenberaters, wonach seine Regelaltersrente ab März 2018 einschließlich künftiger Beiträge 1400 € betragen würde. Sein monatlicher Bruttoverdienst liegt bei 3000 €. Und bis Februar 2018 - vermutlich sogar länger - will er in jedem Fall weiterarbeiten. Der Rentenberater hat ihm vorgerechnet, dass die Altersrente ab November 2017 rund 1390 € beträgt, also wegen der noch fehlenden Beiträge nur 10 € niedriger ist. Und jetzt kommt es: Mein Freund könne die Rente ohne Anrechnung von Hinzuverdienst dann auch schon in Anspruch nehmen, also 4 Monate früher. Für die weiterhin wegen des Hinzuverdienstes noch zu zahlenden Beiträge würde die Rente ab März 2018 noch erhöht. Als ich in Rente ging war das definitiv nicht möglich. Ist mein Freund einem Scharlatan auf den Leim gegangen oder ist das so oder ähnlich wirklich möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2017 | 08:31

die Antwort von "Schade" trifft die Sache sicherlich richtig.

Die Rechtsänderung zum 01.07.2017 regelt für Renten, die ab dem Zeitpunkt beginnen zwei günstige Momente: Im Rentenbeginnsjahr und im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze betrifft die jährliche Hinzuverdienstgrenze weniger als 12 Monate. Dadurch kann sich die Sache so günstig regeln, wie der Rentenberater vorgerechnet hat.

9 Antworten

SuchenUndFragenam 18.04.2017 | 22:12
Zitat von bald 72 anzeigen
Vieles daran stimmt auf jeden Fall: Mit dem Flexirenten-Gesetz ist auch geregelt, dass man auch während einer Rente weiterarbeiten kann und dadurch sienen Rentenanspruch regelmäßig erhöht. Das geht auch noch nach Erreichen der Regelaltersrente ("65+"), und auch für "Bestandsrentner". Sie könnten das also auch in Anspruch nehmen. In wieweit sein jetziges Einkommen auf die Rente vor 65+ angerechnet wird, ist jedoch sehr individuell und muss für jeden extra ausgerechnet werden. Das läßt sich jetzt so einfach nicht beantworten. Einigermaßen sicher scheint mir aber, dass er nicht zusätzlich zum bisherigen Einkommen die Rente kassieren kann. Da gibt es Obergrenzen (die wieder individuell sind).
SuchenUndFragenam 18.04.2017 | 22:12
Zitat von bald 72 anzeigen
Vieles daran stimmt auf jeden Fall: Mit dem Flexirenten-Gesetz ist auch geregelt, dass man auch während einer Rente weiterarbeiten kann und dadurch sienen Rentenanspruch regelmäßig erhöht. Das geht auch noch nach Erreichen der Regelaltersrente ("65+"), und auch für "Bestandsrentner". Sie könnten das also auch in Anspruch nehmen. In wieweit sein jetziges Einkommen auf die Rente vor 65+ angerechnet wird, ist jedoch sehr individuell und muss für jeden extra ausgerechnet werden. Das läßt sich jetzt so einfach nicht beantworten. Einigermaßen sicher scheint mir aber, dass er nicht zusätzlich zum bisherigen Einkommen die Rente kassieren kann. Da gibt es Obergrenzen (die wieder individuell sind).
W*lfgangam 18.04.2017 | 22:26
Hallo bald 72, als potentieller Rentner muss er 3 Bedingungen erfüllen: - das Alter - die Mindestversicherungszeit - die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen bis Regelaltersgrenze An Letzterem dürfte es wohl bisher scheitern, dass er als Arbeitstier/zu viel Einkommen an seiner abschlagsfreien Rente partizipieren konnte. > Und jetzt kommt es: Mein Freund könne die Rente ohne Anrechnung von Hinzuverdienst dann auch schon in Anspruch nehmen, also 4 Monate früher. Bei einer vorgezogenen Altersrente/vor der Regelaltersgrenze ist immer Hinzuverdienst zu berücksichtigen – gestern/heute/morgen, wenn die alten/neuen Grenzen überschritten werden. Ab 01.07.2017 sieht das etwas anders aus/Stichwort Flexirente: http://flexirente.drv.info/ Wie das im Detail bei Ihrem Freund aussieht, sollte er sich in der nächsten Beratungsstelle erörtern lassen - dafür ist die Datenlage zu dürftig, um das hier aufzudröseln ...und ja, als Sie in Rente gingen, war die Welt noch eine Scheibe/die Rechtslage hat sich geändert ;-) Gruß w.
Schadeam 19.04.2017 | 07:54
Kein Scharlatan - die Antwort sollte stimmen. Neben der vorgezogenen Rente darf man pro Jahr 6300 € zuverdienen (gilt an 01.07.17 = Flexirentengesetz). Wenn er ab 01.11.17 in Rente geht und die RegelAR im März 18 beginnt, darf er in den Monaten Nov-Dez 17 6300 € zuverdienen und in den Monaten Jan-Feb 18 nochmals. Bei 3000 brutto passt das optimal. Ihr Bekannter sollte dem Berater die Füsse küssen, hätte kaum jemand beratungstechnisch besser machen können.......
TSCam 19.04.2017 | 11:57
Alle Antworten sind unvollständig - auch die des Experten, weil in keiner Antwort der Hinzuverdienstdeckel angesprochen wird. Hat dieser Versicherte in den letzten 15 Jahren wie bisher etwa durchschnittlich verdient, so werden zwar vom 1.11.2017 bis 28.2.2018 die normalen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten, der Hinzuverdienstdeckel wird aber komplett überschritten.; d.h. die Rentenhöhe wird - wenn überhaupt ein zahlbarer Betrag ermittelt werden kann - gegen Null tendieren.
Schadeam 19.04.2017 | 13:24
also ich bin der Meinung, dass der "Deckel" sich nicht auswirkt wenn die 6300 im Jahr eingehalten werden.........
TSCam 19.04.2017 | 15:01
Ja, da hat Schade wohl recht. Nach Aufbau und Formulierung von § 34 SGB VI kann der Hinzuverdienstdeckel tatsächlich erst zuschlagen, wenn die normale Hinzuverdienstgrenze (wenn auch nur minimal) überschritten wird. Sorry für die evtl. entstandene Verwirrung...
bald 72am 19.04.2017 | 15:48
Die vorherige Antwort hat mich tatsächlich verwirrt. Das hätte ja bedeutet, dass die einheitliche Hinzuverdienstgrenze nochmals durch diesen ominösen, wohl individuelle zu berechnenden Deckel, ausgehebelt worden wäre. Wozu dann überhaupt die Hinzuverdienstgrenze? Dann wäre doch ein individueller Deckel mit einem Mindestwert ausreichend gewesen. Aber der kluge Gesetzgeber hat sich sicherlich etwas dabei gedacht. Nur was ist mit denen, die am Ende des Kalenderjahres die Regelaltersgrenze erreichen und in den letzten, z.B. 4 Monaten vorher genauso viel verdient haben, wie mein bester Freund? Müssen die eine Anrechnung in Kauf nehmen?
senf-dazuam 19.04.2017 | 17:17
Die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro bezieht sich auf das gangze Jahr. Bei Ihrem Kollegen tritt noch der Sonderfall ein, dass vor dem Überschreiten der Grenze in diesem Jahr das Jahr zuende ist, und im kommenden Jahr vorher die Regelaltersgrenze erreicht wird. Und ab dann ist keine Hinzuverdienstgrenze mehr vorgesehen. Wer später die Regelaltersgrenze erreicht und ebenfalls 3000 Euro monatlich hinzuverdient, muss Abzüge an der Rente hinnehmen.
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