Als Regelaltersrentner dürfen Sie aus Sicht der DRV unbegrenzt zuverdienen. Daher spielt es für die DRV keine Rolle ob Sie selbständig oder angestellt weiterarbeiten.
Über die Folgen für Ihre Krankenversicherung befragen Sie bitte Ihre Krankenkasse, dort muss die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Rentner geprüft und entschieden werden und die Kasse wird Sie auch über die Konsequenzen für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrag informieren.