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Experten-Antwort

Weiterarbeiten nach Umstellung von befristeter auf unbefristeter EMR

von Michael20.10.2021 | 17:21
47 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit September 2019 beziehe ich eine volle, befristetet Erwerbsminderungsrente. Ich hatte vor vier Monaten eine Verlängerung beantragt; jetzt wurde mir eine unbefristete EMR gewährt. Meine Frage ist: Ich arbeite die ganze Zeit 15 Stunden/ Woche mit Sozialversicherungspflicht. Der Rentenversicherung liegt der Arbeitsertrag vor, mein Gehalt wird der Rentenversicherung automatisch gemeldet. Erst vor ein paar Wochen wurde die Rentenkürzung wieder spitz abgerechnet. Muss ich das Arbeitsverhältnis nun erneut anmelden? In meinem Verlängerungsantrag hatte ich es angegeben und die Rente wird ja auch laufend gekürzt. Danke für eine Antwort und Grüße, Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2021 | 09:08

Hallo Michael,

wie bereits von W°lfgang beschrieben brauchen Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht neu mitzuteilen.

2 Antworten

Michaelam 20.10.2021 | 22:11
Vielen Dank! Dann lasse ich es so, wie es ist. In Berlin und Stralsund hat man sicher auch wichtigeres zu tun. Schönen Abend und Grüße, Michael
W°lfgangam 20.10.2021 | 21:28
Hallo Michael, eine erneute/wiederholte Angabe des bestehenden - unveränderten - Arbeitsverhältnisses ist nicht erforderlich. Interessant wäre nur eine wesentliche Änderung zum Hinzuverdienst und dann eine neue Prognose Ihrerseits, damit Ihnen nicht zu viel/zu wenig bis zur nächsten Spitzabrechnung abgezogen wird. Ansonsten geht die DRV beim Hinzuverdienst fürs Folgejahr bis zum nächsten 'Spitztermin' vom alten Hinzuverdienst aus und erhöht den zunächst etwas dynamisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (2-3% ?). Gruß w.
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