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Experten-Antwort

Weiterarbeiten trotz Renteneintritt

von Ede21.11.2018 | 15:13
95 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Renteneintritt steht in 1-2 Jahren an. Ich würde aber auch gerne noch weiterarbeiten. Nun stellt sich mir die Frage, was ist sinnvoll: 1. Renteneintritt etwa 2 Jahre verschieben 2. Rente beziehen und dennoch weiterarbeiten Gibt es dazu irgendwelche sinnvolle Informationen im Netz? Ich habe mal gelesen, dass Weiterarbeiten sich sinnvoll auf die spätere Rentenhöhe auswirkt. Der Steuerberater meines Chefs, meinte eher Rente beziehen und dennoch arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ede,

auch wir empfehlen ein individuelles Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

Unter folgendem Link finden Sie die Adressen und können online einen Termin vereinbaren:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

senf-dazuam 21.11.2018 | 15:46
Klingt nach einem guten Grund für ein Beratungsgespräch. Welche Rente steht an? Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen? Soll normal oder reduziert weiter gearbeitet werden? Vor der Regelaltersgrenze: Welche Teilrente wäre geeignet, "das meiste" aus der Kombination rauszuholen? Hier wird das vermutlich ein Hin-und-her von Nachfragen und weiteren Daten, oder einfach nur grobe Hilfslinien für das weitere Vorgehen ...
Edeam 21.11.2018 | 16:21
Besten Dank, Ort und Zeit für eine Rentenberatung habe ich schon gefunden. Leider sind die Zeiten nicht arbeitnehmerfreundlich und ich muss dafür extra einen Tag Urlaub nehmen. Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.
Besserwisseram 21.11.2018 | 16:51
Sie können sich ja auch an einen Versichertenberater bzw. Versichertenältesten der Rentenversicherung wenden. Die können Ihnen ja einen Termin nach dem Ende Ihrer Arbeitszeit anbieten. Gehen Sie auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung und suchen Sie dort mal einen dieser Personen in der Nähe des Wohnortes.
W*lfgangam 21.11.2018 | 21:14
Zitat von Besserwisser anzeigenausblenden
Nachgedacht: Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-) Gruß w. PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.
DRVam 21.11.2018 | 23:23
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sie können sich ja auch an einen Versichertenberater bzw. Versichertenältesten der Rentenversicherung wenden.
Nachgedacht: Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-) Gruß w. PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.
Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen. Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.
Mathematikeram 22.11.2018 | 07:25
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Nachgedacht: Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-) Gruß w. PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.
Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen. Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.
Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.
DRVam 22.11.2018 | 13:57
Zitat von Mathematiker anzeigenausblenden
Sie können sich ja auch an einen Versichertenberater bzw. Versichertenältesten der Rentenversicherung wenden.
Nachgedacht: Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-) Gruß w. PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.
Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen. Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.
Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.
Und Sie wissen also wie alt jemand wird? Was für ein unsinniger Beitrag von Ihnen. Letztendlich entscheidet das doch jeder für sich selbst und ob das richtig oder falsch ist, kann zum Zeitpunkt der Entscheidung niemand wissen. Nicht mal Sie als "Mathematiker".
Mathematikeram 22.11.2018 | 14:33
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Sie können sich ja auch an einen Versichertenberater bzw. Versichertenältesten der Rentenversicherung wenden. [/quote]

Nachgedacht:

Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-)

Gruß

w.

PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.[/quote]

Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen.

Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.[/quote]

Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.[/quote]

Und Sie wissen also wie alt jemand wird? Was für ein unsinniger Beitrag von Ihnen. Letztendlich entscheidet das doch jeder für sich selbst und ob das richtig oder falsch ist, kann zum Zeitpunkt der Entscheidung niemand wissen. Nicht mal Sie als "Mathematiker".

Nachgedacht: Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-) Gruß w. PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.
Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen. Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.
Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.
Und Sie wissen also wie alt jemand wird? Was für ein unsinniger Beitrag von Ihnen. Letztendlich entscheidet das doch jeder für sich selbst und ob das richtig oder falsch ist, kann zum Zeitpunkt der Entscheidung niemand wissen. Nicht mal Sie als "Mathematiker".
Aber ein Mathematiker kennt Wahrscheinlichkeiten und durchschnittliche Rentenbezugsdauern. Und die ist im Durchschnitt wie lang? 19,9Jahre, d.h. sie müssen schon mal ein Alter des Erlebens von ganz deutlich über 80 ansetzen. Was es sicherlich gibt, aber ganz häufig auch nicht.
Rentenuschiam 22.11.2018 | 18:33
Zitat von Mathematiker anzeigenausblenden
Mathematiker schrieb

Nachgedacht:

Wenn der mit Aufschub des Rentenbeginn, alternativ versicherungsfreie/versicherungspflichtige Beschäftigung und den möglichen Zuschlägen für die spätere oder auch laufende Rente klarkommt und die diversen Verzichts-, Erhöhungsbeträge, Laufzeiten/bis Amortisation kann, ja, dann ist es ein 'Guter' ;-)

Gruß

w.

PS: Ich kenne keinen über die Regelaltersgrenze Beschäftigten, der jemals den Aufschub, oder aktuell die Pflichtversicherung neben der laufenden Regelaltersrente gewählt hat. Aber, die Entscheidung treffen Sie - nach Vorlage entsprechender Zahlenmodelle (was kostet's mich/wann hab ich es wieder raus ...wie alt bin ich dann) - ganz allein.[/quote]

Sehen Sie W*lfgang. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, die über die Regelaltersgrenze hinaus weitergearbeitet haben, ohne die Rente in Anspruch zu nehmen.

Da niemand weiß, wann sein irdisches Leben endet, kann das auch durchaus die richtige Option sein.[/quote]

Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.[/quote]

Und Sie wissen also wie alt jemand wird? Was für ein unsinniger Beitrag von Ihnen. Letztendlich entscheidet das doch jeder für sich selbst und ob das richtig oder falsch ist, kann zum Zeitpunkt der Entscheidung niemand wissen. Nicht mal Sie als "Mathematiker".[/quote]

Aber ein Mathematiker kennt Wahrscheinlichkeiten und durchschnittliche Rentenbezugsdauern. Und die ist im Durchschnitt wie lang? 19,9Jahre, d.h. sie müssen schon mal ein Alter des Erlebens von ganz deutlich über 80 ansetzen. Was es sicherlich gibt, aber ganz häufig auch nicht.

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? DRV hat lediglich beschrieben, dass es Menschen gibt, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten (eine Erfahrung, die ich übrigens teile). Das hat nichts mit schlechter Beratung zu tun. Es gibt diese Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen länger arbeiten ohne die Rente in Anspruch zu nehmen. Es mag Sie erstaunen, wird dadurch aber nicht unwahrer. MfG
Rentenuschiam 22.11.2018 | 18:59
Zitat von BVB anzeigenausblenden
Für manche Menschen ist es eben NICHT erstrebenswert so früh wie möglich mit so viel Rente wie möglich den Lebensabend zu beginnen. Das sind in der Regel Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben und sich entweder unersetzlich fühlen oder es in der Firma tatsächlich sind. Traurig, dass das scheinbar so schwer zu glauben ist. MfG
BVBam 22.11.2018 | 18:51
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Hä? Das klingt ungefähr so, als wäre es erstrebenswert, solange wie möglich arbeiten zu gehen, bevor das irdische Leben endet. (Man gönnt sich ja sonst nichts...) Ihrer Logik nach müssten sich 95 Prozent aller Altersrentner maßlos ärgern, weil Sie etliche Jahre mit Rentenbezug verplämpert haben, anstatt fröhlich pfeifend irgendeiner Erwerbsarbeit nachgegangen zu sein. (Ironie off..) Warum reagieren Sie eigentlich immer gleich wie eine beleidigte Leberwurst, wenn Sie mal kritisiert werden? Das ist mir schon öfter aufgefallen.
Rentenuschiam 22.11.2018 | 19:21
Nichts, Sie haben nur nicht verstanden, dass DRV vermutlich auf die 0,5%ige Steigerung des Rentenbetrages anspielt, die für jeden Monat späteren Rentenbezuges fällig werden. MfG
W*lfgangam 22.11.2018 | 19:31
Zitat von BVB anzeigenausblenden
Hallo BVB, @DRV hat nicht beleidigt reagiert, sondern lediglich seine Erfahrungswerte mitgeteilt. Und die liegen sicher nicht an seinen genauso neutralen und guten Beratungsgesprächen, sondern an dem freiem Willen der Versicherten. Nebenbei: ich muss mich korrigieren, der 1. Fall war doch in diesem Jahr da: Lehrer. Speziell wegen des Lehrermangels gab es mehrere Verlängerungsangebote div. Schulträger über die Regelaltersgrenze hinaus. Finanzielle Not liegt da nicht vor. Dieser dachte nur an eine möglicherweise folgende/erhöhte Witwenrente ...auch ein Argument, was zunächst mathematisch zu bewerten und dann vom 'Rentenaufschiebenden' selbst zu entscheiden ist. Bei der Beratung legte er vorsorglich einen Einziehungsbescheid zur Armee der Toten zum Tag X von Gevatter Tod vor ...da war das leicht zu beraten/mathematisch zu bewerten – die Randnotiz "verwitwet/Doppelsarg AI" gab mit allerdings doch zu denken, den Faktor muss ich in meiner Prognosetabelle noch nacharbeiten ... ;-) Gruß w.
Little Stevenam 22.11.2018 | 20:23
Dann scheinen die Leute schlecht beraten zu sein bei dir, wenn sie nicht mindestens 19-21 Jahre Rentenbezug haben werden. Müssen also recht alt werden.
MINDESTENS 19-21 Jahre? Glaube ich nicht!!! :-)
16-17 Jahre. Trotzdem uninteressant, IMMER ab Regelalter spätestens gehen und wer meint kann eh weiterarbeiten und dann noch auf die Versicherungsfreiheit verzichten, was sich aber auch nicht lohnt.
DRVam 23.11.2018 | 07:50
Zitat von Little Steven anzeigenausblenden
MINDESTENS 19-21 Jahre? Glaube ich nicht!!! :-)
16-17 Jahre. Trotzdem uninteressant, IMMER ab Regelalter spätestens gehen und wer meint kann eh weiterarbeiten und dann noch auf die Versicherungsfreiheit verzichten, was sich aber auch nicht lohnt.
Das ist Ihre individuelle Meinung. Es gibt aber durchaus Menschen die das ganz anders sehen und auch deren Meinung ist zu akzeptieren, oder etwa nicht?
Unwissendeam 23.11.2018 | 14:12
@Mathematiker und Little Steven: Sie haben Ihre Rechnung wohl ohne die geringfügigen Beschäftigungen gemacht. Bei diesen Beschäftigungen zahlt der Arbeitnehmer regelmäßig nur 3,6 % Beitragsanteil, wenn er als Altersvollrentner auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Jetzt können Sie noch mal neu rechnen. Ich bin mir sicher, Sie kommen dann auf eine ERHEBLICH kürzere MINDEST-Rentenbezugszeit als Amortisationszeit. Und auch die Frage, ob sich das Weiterarbeiten neben der Rente lohnt, sieht dann schon ganz anders aus. Ihre Aussage, dass sich Beschäftigung neben der Rente nicht lohne, ist mir zu pauschal und zu wenig durchdacht. Gute Rentenberatung ist mehr als einfache Mathematik, lieber Mathematiker! Apropos Mathematik: Auch MATHEMATISCH gesehen stimmt Ihre Aussage zur MINDEST-Amortisationszeit letztlich nicht. Wenn ein 82-jähriger neben der Rente mehr als geringfügig versicherungspflichtig arbeitet, ist die Amortisationszeit für die gezahlten Beiträge nicht mal halb so lang, wie Sie als vermeintliche "Mindestzeit" angegeben haben. Der Zugangsfaktor als mathematische Größe lässt grüßen! Rechnen Sie mal nach, lieber Mathematiker! P.S.: Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem Argument, dass 82-jährige wohl kaum noch neben der Rente arbeiten oder statistisch gesehen eigentlich schon tot sind: Es geht hier schlichtweg um einen mathematischen Gegenbeweis. Im Übrigen wirkt die Amortisationszeitverringerung auch schon bei einer Beschäftigung mit 66 oder 67 Jahren gegenüber einer Beschäftigung mit 65 Jahren. Sie wirkt kontinuierlich. Das (Extrem-) Beispiel des 82-jährigen habe ich nur gewählt, weil es hier ganz deutlich und einfach nachzuvollziehen ist.
Mathematikeram 23.11.2018 | 14:58
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Unwissende schrieb

@Mathematiker und Little Steven:

Sie haben Ihre Rechnung wohl ohne die geringfügigen Beschäftigungen gemacht. Bei diesen Beschäftigungen zahlt der Arbeitnehmer regelmäßig nur 3,6 % Beitragsanteil, wenn er als Altersvollrentner auf die Versicherungsfreiheit verzichtet.

Jetzt können Sie noch mal neu rechnen. Ich bin mir sicher, Sie kommen dann auf eine ERHEBLICH kürzere MINDEST-Rentenbezugszeit als Amortisationszeit. Und auch die Frage, ob sich das Weiterarbeiten neben der Rente lohnt, sieht dann schon ganz anders aus.

Ihre Aussage, dass sich Beschäftigung neben der Rente nicht lohne, ist mir zu pauschal und zu wenig durchdacht. Gute Rentenberatung ist mehr als einfache Mathematik, lieber Mathematiker!

Apropos Mathematik:

Auch MATHEMATISCH gesehen stimmt Ihre Aussage zur MINDEST-Amortisationszeit letztlich nicht. Wenn ein 82-jähriger neben der Rente mehr als geringfügig versicherungspflichtig arbeitet, ist die Amortisationszeit für die gezahlten Beiträge nicht mal halb so lang, wie Sie als vermeintliche "Mindestzeit" angegeben haben. Der Zugangsfaktor als mathematische Größe lässt grüßen! Rechnen Sie mal nach, lieber Mathematiker!

P.S.: Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem Argument, dass 82-jährige wohl kaum noch neben der Rente arbeiten oder statistisch gesehen eigentlich schon tot sind: Es geht hier schlichtweg um einen mathematischen Gegenbeweis. Im Übrigen wirkt die Amortisationszeitverringerung auch schon bei einer Beschäftigung mit 66 oder 67 Jahren gegenüber einer Beschäftigung mit 65 Jahren. Sie wirkt kontinuierlich. Das (Extrem-) Beispiel des 82-jährigen habe ich nur gewählt, weil es hier ganz deutlich und einfach nachzuvollziehen ist.

Sie haben die Gabe, auf andere Dinge zu antworten als auf die Sachverhalte einzugehen, die die Ausgangsfrage waren. Frage war, ob es pauschal betrachtet von Vorteil ist, einen Anspruch auf Regelaltersrente zugunsten eines Bonus von 0,5 Prozent pro Monat aufzuschieben. Das war die Frage! Bei einem derzeitigen Regelalter von fast 66 Jahren und einer Zeit von 16 Jahren ergibt das das mind. 82. Lebensjahr. Ein darüber hinaus ausgeübter Minijob ändert nichts an dieser Betrachtung. Wenn jemand die Regelaltersrente bezieht und dann weiterarbeitet ist das eine ganz andere Sache.
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