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Experten-Antwort

Weiterberwilligungsantrag auf weiterzahlung der vollen befr. EMR beantragen, auch alle meuen Erkrankungen mit angeben, die dazugekommen sind???

von Hansi27.07.2019 | 20:13
51 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nun habe ich, auf Grund der Urlaubszeit, alle Befundberichte zusammen von allen Ärzten, auch die von den neu dazugekommenden Erkrankungen. Das ich jetzt dieses alles absenden kann zur RV, weil ja die befristete EMR zum 30.11.2019 ausläuft bzw. der Zeitraum da endet. Nun habe ich entlich alles zusammen, war ein heißer Tanz, gerade jetzt in der urlaubszeit, alle szusammenzugekommen. Die volle befr. EMR habe ich durch eine Erkrankung bekommen. Nun sind zwei neue dazugekommen und ich würde diese auch mit angeben wollen, mit den dazugehörigen Befundberichten. Nun hat mir ein befreundeter Chefarzt einer Rehaklinik auch eine Befundung gegeben bzw. er hat sich die MRT-Bilder angeschaut und dann mir seine Befundung mitgeteit. Auch hat er dazu reingeschrieben, das ich auf Grund der befundeten Diagnosen meinen Beruf nicht mehr ausüben sollte bzw. mit diesen Diagnosen und Befunden meinen Job auf dem Arbeitsmark nicht mehr ausüben darf und sollte. Wäre das dienlich oder sollte ich das lieber sein lassen, diese Befundung einer Chefarztes einer Rehaklinik, da mitbeizufügen??? Nicht das der Schuß nach hinten losgeht, weil ein Chefarzt einer Rehaklinik, seine Befundung abgibt, ohne das ich bei Ihm in Behandlung geschweige in der Reha war. Bloß weil ich ihn kenne. Was wäre da ratsam? Und könnte dazu beitragen, das die RV das anerkennt? Schließlich ist ja das auch ein Befundbrief eines Arztes. Gruß Hansi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2019 | 15:11

Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder auch einem Antrag auf deren Weitergewährung sind medizinische Angaben für die im Auftrag der Rentenversicherung tätigen medizinischen Sachverständigen vor allem unter dem Gesichtspunkt von Interesse, inwieweit die Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers einen leistungsmindernden Einfluss haben. Daher werden neben der Nennung aller aktuell konkret vorliegenden Diagnosen, vor allem auch Angaben zu Funktions-, Aktivitäts- und Teilhabestörungen benötigt.

Bei einem Weitergewährungsantrag bedeutet das, dass natürlich auch eine Änderung der Krankheitsmerkmale (z. B. hinzutreten weiterer Erkrankungen) zu berücksichtigen ist. Es ist daher zu empfehlen, alle Ihnen bereits vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen mit dem Antrag einzureichen, auch die MRT-Bilder sowie deren Auswertung.

Welche Unterlagen letztendlich für eine Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen und die Entscheidung über den Antrag tatsächlich erforderlich oder ausreichend sind, kann an dieser Stelle natürlich nicht beurteilt werden.

8 Antworten

Hansiam 28.07.2019 | 10:06
Also dürfte das da keine Schwierigkeiten geben. Auch wenn dieser Chefarzt einer Reha-Klinik ist. Nicht das die RV sonstwas denkt. Gruß Hansi
Junoam 27.07.2019 | 20:50
Sie leben in einem freien Land mit freier Arztwahl. Jeder approbierte Arzt darf den Heilberuf ausüben und Diagnosen stellen, wenn Sie ihn aufsuchen.
Junoam 28.07.2019 | 11:12
Sofern es sich nicht um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelt und die Diagnostik sich auch durch ein eventuelles Gutachten bestätigt, sollte alles im grünen Bereich sein. Die MRT Aufnahmen als Beweis können das Ganze ja sicherlich stützen. Ob der medizinische Dienst der RV das alles auch so auswertet, wird sich zeigen.
KSCam 28.07.2019 | 12:08
Allgemein kann man sagen, dass Sie beim Verlängerungsantrag all das angeben sollten was wichtig für die Entscheidung ist. Das sollten Ihre Ärzte beurteilen können, welche Ärzte dies sind, ist doch zunächst mal vollkommen gleichgültig. Wer hier im Forum soll das denn beurteilen können und was "die DRV denkt" weiß doch hier auch niemand. Fazit: lassen Sie sich von einem arzt Ihres Vertrauens helfen, stellen den Antrag und warten ab wie über den Antrag entschieden wird.
Hansiam 28.07.2019 | 13:16
Also sollte ich nicht nur die schriftlichen Befundberichte der Radiologen anhängen, sondern auch eine Kopie der CD-MOM machen, als bildliches Beweismittel. Oder sollte ich das sein lassen und nur die schriftlichen Auswertungen dere Radiologen anhängen? Dürfte ja eigentlich auch Ausreichend sein. Gruß Hansi
Hansiam 28.07.2019 | 13:20
Meine natürlich CD-ROM von MRT und CT. Und die ärztlichen Befundbrichte die ich alle habe. Aber ob sich der sozialmedizinische Dienst der RV dann die Bilder auf den CD-ROM´S anschaut bezweifel ich. Gruß Hansi
KSCam 28.07.2019 | 16:33
Darauf werden Sie im Forum keine Antwort bekommen - was sich der Prüfarzt anschaut entscheidet alleine er / sie.
Hansiam 18.08.2019 | 19:04
Also sollte ich eine Kopie der CD-ROM von allen radiologischen Untersuchungen noch hinterher senden. habe ich bisher nicht getan, weil ich nicht wusste, ob das für die Prüfärzte relevant sind. Habe nur die schriftliche Auswertung der Radiologischen Untersuchungen an den Antrag beigefügt. Gruß Hansi
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