Hallo User Fast-Rentner,
wenn Sie Regelaltersgrenze erreicht haben und neben Ihrem Rentenbezug weiterhin versicherungspflichtig arbeiten möchten, müssen Sie nur auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dieser Verzicht ist gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.
Sie müssen nicht auf 1% Ihrer Rente verzichten. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie neben dem Bezug einer Altersvollrente über die Regelaltersgrenze hinaus eine Person pflegen. Denn die Pflegekasse zahlt dann nur Beiträge auf Grund der Pflege weiter, wenn der Pfleger keine Altersvollrente bezieht.
Sollte bei Ihnen dieser Sachverhalt vorliegen und Sie beziehen noch eine Betriebsrente, kann es sein, dass bei Bezug einer Teilrente in Höhe von 99% der Vollrente die Betriebsrente wegfällt. Da wäre die Stelle, die die Betriebsrente zahlt, der richtige Ansprechpartner.