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Experten-Antwort

Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

von UTen05.10.2016 | 14:34
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9 Antworten

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Wird bei einer Weiterbschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. §41 Satz 3 SGB VI der Renteneintritt entsprechend verschoben oder erfolgt der Eintritt regulär? Wie wirkt sich die Weiterbeschäftigung auf die Rentenzahlung aus? Was wird wann ausgezahlt und welche Sozialabgeben werden fällig? Vielen Dank und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, UTen,

zu den momentan vorhandenen Regelungen verweisen wir auf Punkt 1 des Beitrags von W*lfgang. Die weitere Beschäftigung kann sich, wie bereits angedeutet, aufgrund der geplanten Änderungen durch das „Flexigesetz“ zukünftig verändern. Das Bundeskabinett hat am 16.09.2016 dazu einen Beschluss gefasst, der den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand verändern wird. Der Gesetzentwurf wird zunächst in den Bundestag eingebracht und im Anschluss könnte es erhebliche Veränderungen in diesem Bereich geben, welche speziell Ihre Frage betreffen.

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8 Antworten

Herz1952am 05.10.2016 | 14:45
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15528/Datei/5622… Hier ist eine ausführliche Beschreibung Ihrer Frage (sorry, sollte eigentlich "umgekehrt" da stehen.)
Claudiaam 05.10.2016 | 14:48
Warum haben Sie die Reihenfolge nicht einfach geändert anstatt sich zu entschuldigen? Gruß Claudia
Herz1952am 05.10.2016 | 14:53
Weil ich zu blöd dafür bin (smile). Nein, es war mir zu umständlich und auch bedeutungslost. Zufrieden (smile).
Claudiaam 05.10.2016 | 14:57
Was ist denn daran umständlich, eine Zeile auszuschneiden und an anderer Stelle wieder einzufügen? (Waren Sie tatsächlich Personalchef?) Gruß Claudia
UTenam 05.10.2016 | 15:01
Vielen Dank. Leider gibt dieses TK-Dokument keine Antwort auf meine Fragen. §41 Satz 3 SGB VI behandelt das Hinausschieben der automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Also nochmal: Wie wirkt sich die Weiterbeschäftigung in diesem Fall auf die Rentenzahlung aus? Was wird wann ausgezahlt und welche Sozialabgaben werden fällig? Viele Grüße
W*lfgangam 05.10.2016 | 20:24
Hallo UTen, 1. die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze hat auf die Rentenzahlung keinen Einfluss. Die Rente läuft, das _Versicherungsleben_ ist rentenrechtlich abgeschlossen, jährliche Rentenanpassungen folgen, das wars bis ans Lebensende. Und wenn Sie denken, die Beschäftigung hat noch rentenerhöhende Wirkung: nein. (Kann vielleicht mit der Flexirente im nächsten Jahr anders werden, aber das Gesetz ist noch im Entwurfsmodus). War zwar nicht Ihre Frage, aber anders sieht es aus, wenn Sie nicht nur über 65+x weiterarbeiten, sondern auch den Beginn der Regelaltersrente verschieben. Dann erwerben Sie durch die weitere versicherungspflichtige Beschäftigung weitere Entgeltpunkte und erhalten für jeden verschobenen Monat des Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 % - allerdings zahlen Sie dann auch Ihren eigenen Rentenbeitrag weiter, den Sie sich neben einer laufenden Regelaltersrente ersparen würden. 2. Welche Abgaben als Rentner vom künftigen Arbeitsentgelt zu zahlen sind, erläutert das verlinkte Merkblatt sehr ausführlich (siehe Punkt 3.xx). Nebenbei, der § 41 hat mit der Rente/dem Rentenbeginn direkt gar nichts zu tun. Da geht es um Kündigungsschutzrechte und erleichterte Möglichkeit der Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus. Den Beginn Ihrer Rente legen Sie unabhängig davon ganz allein selbst fest. Gruß w.
ATZleram 06.10.2016 | 10:41
Bitte auch beachten, dass beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitsverdienst in der Regel auch die Rente durch "saftige" Steuerzahlungen belastet wird. Bei "nur" Rente fällt die Steuerbelastung der Rente niedriger aus bzw. entfällt ganz. Das ist aber individuell sehr verschieden. Man kann das über modellhafte Testrechnungen (z.B. über Elsterformular) überschlagsmäßig ermitteln oder über kostenpflichtige Steuerberater erfragen. Wenn man die Steuer nicht berücksichtigt, kann das zu bösen Überraschungen führen.
UTenam 06.10.2016 | 13:45
Allen herzlichen Dank!
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