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Experten-Antwort

Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

von Werner 196026.10.2022 | 12:45
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3 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes "Problem". Gemäß meinem Alter kann ich mit 66 Jahren und 4 Monaten Rente beantragen (Juni 2026). Ich habe einen GdB von 50%, der ja dann das Rentendatum um 2 Jahre, auf 64/4 (Juni 2024) vorziehen würde. Wenn ich diese nicht in Anspruch nehme und weiter arbeite, würde sich dann mein Rentenanspruch ab Juli 2024 um 0,5% + der weiterhin gezahlten Beiträge erhöhen? VG Werner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner 1960,

durch die Schwerbehinderung von 50% ändert sich -anders als Sie scheinbar annehmen- nicht der Zeitpunkt, an dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen (66 Jahre + 4 Monate).

Daher kommt der Zuschlag von 0,5% für jeden Monat, für den die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, auch bei vorliegender Schwerbehinderung nur zum Tragen, wenn die Rente später als mit einem Lebensalter von 66 Jahren und 4 Monaten beginnt.

Die Schwerbehinderung ermöglicht Ihnen lediglich einen Rentenzugang über die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Diese vorzeitige Altersrente kann 2 Jahre vor der Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden.

Alle Beiträge, die Sie vor dem Eintritt in die Altersrente zahlen, wirken sich auch auf die Rentenberechnung aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Werner 1960am 26.10.2022 | 14:30
Hallo, nun ja, dann werde ich halt mit 64/4 meine Rente beantragen (ja, 43 Jahre habe ich voll) und, wenn tatsächlich eine unbegrenzte Zuverdienst Möglichkeit per 1.1.23 beschlossen wird, weiterhin arbeiten und so mein volles Gehalt + volle Rente beziehen... OK, meine Rente + Nettogehalt sind sowieso allemal besser als nur Nettogehalt und 0,5% Rentensteigerung pro Monat..... oder habe ich einen Denkfehler?
KSCam 26.10.2022 | 19:32
Nein nen Denkfehler haben Sie nicht - aber vergessen Sie schnell die "blöden 0,5%". Die kriegen Sie erst wenn Sie ab dem Regelalter immer noch keine Rente wollen. Dann doch lieber ab 64+ die abschlagsfreie Rente plus (ab 01/23 möglich) den unbegrenzten Zuverdienst. Den Finanzminister freut diese Variante auch.....
Deutsche Rentenversicherung
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