Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Weiterbewilligung Erwerbsminderungsrente

von fossili06.01.2016 | 10:43
1842 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Liebe Forum User, zuerst einmal wünsche ich euch ein Frohes Neues Jahr. Ich habe Bezüglich der Voll Erwerbsminderungsrente mehrer Fragen Ich wurde anhand eines Gutachten welches der Rententräger Beauftragt hatte für 3 Jahre die Voller Erwerbsminderungsrente Bekommen. Diese Endet nun Ende September 2016 1.) wann kann ich Frühstens einen antrag auf Verlängerung stellen Desweiteren habe ich Zwischenzeitig vom Sozialgericht die Schwerbehinderung anerkant bekommen welche dem Versorgungsamt Folge leistete das Sozialgericht Bestellte einen Gutachter für die Feststellung des GDB Grades (Dies war der Gleiche Gutachter wie bei der Rente) Dieser Gutachter schrieb im Gutachten das sich mein Gesundheitszustand Verschlechtert hatte wie in eins seinem Vorgutachten (Rententräger) Frage 2.) Wie Tragfähig ist dieses Gutachten für die Weiterbewilligung kann ich das gleich mit dem Weiterbiwilligungsantrag mitsenden? Danke schon mal im voraus

6 Antworten

KSCam 06.01.2016 | 13:17
zu 1) den Antrag sollten Sie 3-5 Monate vorher stellen. zu 2) Sie können all das beifügen, was belegt, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat - also alle neu angefallenen Berichte. Da Schwerbehinderung und Erwerbsminderung jedoch unterschiedliche Begriffe sind, muss sich nicht jede Verschlimmerung im Schwerbehindertenbereich auch auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Bsp: ein Blinder, der einen Blindenberuf hat und arbeitet ist zwar schwerbehindert aber nicht erwerbsgemindert im Sinne der RV. Und wenn der noch einen Finger der linken Hand verliert, ändert sich da auch nichts.....:)
Herz1952am 06.01.2016 | 15:51
Hallo Fossili, schicken Sie, wie bereits KSC vorgeschlagen hat, alle Atteste Ihrer Ärzte seit dem vorhergehenden Antrag EM-Antrag mit. Vielleicht genügt das schon, dass die EM-Rente verlängert wird, bzw. auf unbestimmte Dauer lautet, ohne dass es noch eines weiteren Gutachtens seitens der RV bedarf. Schaden kann es auf keinen Fall.
fossiliam 06.01.2016 | 16:04
Danke schon mal an euch Das Heißt ich kann im Mai 2016 das Formular R0120 mit dem Gutachten und Berichte an die Rentenkasse senden
W*lfgangam 06.01.2016 | 21:58
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Angesichts der 'angespannten' Lage des med. Dienstes 'meines' Regionalträger können schon 6 Monate vorher (meine grundsätzliche Empfehlung) zu knapp werden. Und die Fälle ohne Entscheidung in diesem Zeitraum häufen sich ...besonders interessant, wenn ganze Familien damit aus der Grusi rausfallen, die KK in freiwillige KV übergeht und der Gang zum Jobcenter notwendig wird/EM ist ja nicht mehr/weiter *) ...Bürokratiewahnsinn, weil die Weißkittel nicht in die Puschen kommen (die Ursache liegt natürlich in der Personalplanung der DRV, nicht im med. Dienst selbst!) *) werden vielleicht monatsweise 'Überbrückungszahlungen' erfolgen – ja aber eher erst zum Monatsende bei üblicherweise nachschüssigen Zahlungen ...damit gehen mit letzter regulärer Zahlung erst mal alle bisherigen Ansprüche/Procedere verloren. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026