Hallo manfred,
ich möchte sie unbedingt auf ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rententräger verweisen.
Die Jobaufnahme (auch in selbständiger Form) ist neben einer Arbeitsmarktrente immer schwierig. Wenn Sie regelmäßig mehr als 3 Stunden/tgl. arbeiten, dann haben Sie einen Teilzeitarbeitsplatz inne und damit keinen Anspruch mehr auf eine Arbeitsmarktrente.
Die Problematik einer selbständigen Tätigkeit ergibt sich auch aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rententräger (vgl.: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2.3.2)
Anzeigen sollten Sie immer jeden Verdienst. So erhalten Sie eine Rückmeldung, dass eine Einkommensanrechnung (ggf) nicht stattfindet.
Die Weiterbewilligung ist immer ein offenes Verfahren, was nach Beurteilung und Bewertung Ihres Gesundheitszustandes geführt wird. Hier können Sie nix tun um die Weiterbewilligung zu steuern. Das Risiko, dass ein Zeitrente möglicherweise nicht weiterbewilligt wird, besteht immer.