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Weiterbewilligungsantrag oder Rentenantrag wegen Schwerbehinderung

von Gabi15.04.2010 | 15:11
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die befristete Rente wegen Erwerbsminderung endet demnächst. Man riet mir deshalb einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Während der Zurechnungszeit für meine Erwerbsminderungsrente und während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente pflegte ich meinen Mann ( Pflegestufe II). Ich glaube, darauf wurden auch Rentenbeiträge gezahlt. Ist es da nicht besser, statt einen Verlängerungsantrag einen Antrag auf neue Rente wegen Schwerbehinderung zu stellen, damit diese Pflegezeiten in die neue Rente kommen oder kommen diese auch bei einer neuen Bewilligung aufgrund eines Verlängerungsantrags in die Erwerbsminderungsrente.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gabi,

insbesondere im Beitrag von Helferlein wurden bereits korrekt die Ihre Frage betreffenden grundsätzlichen Zusammenhänge dargestellt. Letztlich möchte ich Ihnen allerdings eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Nur hier kann man unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Versicherungsverlaufs eine zuverlässige individuelle Antwort auf Ihre Frage geben.

17 Antworten

Nachfrageram 15.04.2010 | 15:56
Können Sie den vom Alter her überhaupt schon einen Antrag auf Altersrente stellen ?
Jasperam 15.04.2010 | 16:04
"kommen diese auch bei einer neuen Bewilligung aufgrund eines Verlängerungsantrags in die Erwerbsminderungsrente." Nein, kommen Sie nicht. Erst bei Umwandlung der EM-Rente in die Altersrente wird die Rente dann völlig neu berechnet . Die zusätzlich in der Zeit der EM-Berentung erworbenen Rentenansprüche ( durch z.B. die Pflege einer Person - sofern überhaupt Beiträge dafür von der Krankenkasse für die Pflegerperson auch abgeführt wurden - das sollte erstmal geklärt werden ! ) werden dabei berücksichtigt. In der Zeit der Berentung erworbene Rentenansprüche führen aber nicht immer und/oder zwangsläufig zu einer Erhöhung der bisher gezahlten EM-Rente, da die Zurechnungszeit dagegen verrechnet wird ! Bestandsschutz in Höhe der gezahlten EM-Rente besteht aber bei Umwandlung in die Altersrente auf jeden Fall. Gerade bei einer Kurzzeitpflege ( ca. 1-2 Jahre ) in " nur " Pflegestufe II wird sich aller wahrscheinlichkeit nach die spätere Altersrente nicht oder nur ganz minimal höher sein. Die Pflegezeit wirkt sich dann nicht Rentensteigernd aus.
Gabiam 15.04.2010 | 16:30
Ich bin dann 60 Jahre alt am Ende der Bewilligung. Kann man denn nicht, als Erwerbsminderungsrentnerin auch eine Schwerbehinderungsrente anschließend beantragen?
Ajaxam 15.04.2010 | 15:55
Es wäre noch hilfreich zu wissen, wie alt Sie sind und ob ggf. seit wann die Schwerbehinderteneingenschaft (Mindest-GdB 50)vorliegt.
Christianam 15.04.2010 | 16:38
Ja natürlch können Sie das - wenn Sie mind. einen GdB von 50% haben ! Sonst nicht.
Helferleinam 15.04.2010 | 16:34
Eine Erwerbsminderungsrente würde sich auch durch weitere Beitragszahlungen ( z.b. durch Pflegebeiträge ) n i c h t mehr verändern. Erst bei einem folgenden Leistungsfall ( z.b. Altersrente, Hinterbliebenenrente ) k a n n es zu Veränderungen kommen. Für die Folgerente gilt folgendes: Für die Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird bei einer Erwerbsminderungsrente die sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Diese wird mit dem Durchschnitt der bis zum Leistungsfall der Erwerbsminderung erworbenen Entgeltpunkte bewertet. R e g e l m ä ß i g führen die zeitgleich gezahlten Beiträge, auch aus Pflege, zu geringeren Rentenanwartschaften. Unter dem Strich verbleibt es dann bei der günstigeren Bewertung für die Zurechnungszeit und eine Erhöhung aus den geleisteten Pflegezeiten bis zum 60. Lebensjahr wären eher nicht zu erwarten. Wenn es zwischen dem 60. Lebensjahr und einem späteren Rentenbeginn zu weiteren Beitragszahlungen aus der Pflegetätigkeit kommt, können diese dann eine Folgerente durchaus erhöhen - wenn der Gesetzgeber die Rentenberechnung an sich nicht weiter verschlechtert. Durch den Besitzschutz wird die Folgerente zumindest nicht niedriger als die jetzt zu zahlende.
Berater einer A+B-Stelleam 15.04.2010 | 16:54
Lieber Experte, ich kenne keinen Berater in unserer Dienststelle, der eine Vergleichsberechnung zwischen einer Altersrente und einer EM-Rente erstellt. Erstens weil dafür gar keine Zeit zur Verfügung steht und zweitens weil dafür die technischen Voraussetzungen nicht bestehen oder nicht gekannt werden. Praktischerweise wird ein Vermerk zur Weiterleitung an die Sachbearbeitung aufgenommen. Ich finde es mittlerweile befremdlich, dass von jedem kommuniziert wird, der Berater weiss alles und kann alles. Kein Wunder dass die Kunden immer unzufriedener und frustrierter aus der Beratung rauskommen wenn dem nicht so ist. Und es ist so!
KSCam 15.04.2010 | 17:29
Wenn es Sie tröstet: auch ich mache in diesem Fall nur eine Niederschrift an die "Zentrale"......
Tschackaam 15.04.2010 | 18:27
Daher "zweite Liga" - noch....
mehrwertam 15.04.2010 | 18:13
Wenn der Berater das nicht kann, zumal sich an der EM-Rente nichts ändert ist das aber ein Armutszeugnis. Es handelt sich dann wohl kaum um einen Berater sondern um einen Niederschriftenfertiger. Schade....... Eine Überschlagsberechnung mit zusätzlichen EP ist wohl kaum ein Problem. Sollten unzufriedene Kunden dort die regel sein; es gibt bestimmt auch Tätigkeiten die den persönlichen Fertigkeiten entsprechen.
Tschackaam 15.04.2010 | 18:23
1. Berechnung EU-rente nehmen 2. Zurechnungszeit abziehen 3. Punkte für Zeiten nach Leistungsfall addieren -ZF berücksichtigen. 4. Fertig Wenn das keiner kann habt ihr Schulungsbedarf in Berechnungsgrundlagen.Zur Vermeidung unzufriedener Kunden: Um welche A&B-Stelle handelt es sich hier ????
KSCam 15.04.2010 | 18:39
Und wenn wir jetzt noch berücksichtigen, dass der Experte von einer "zuverlässigen, individuelle Auskunft" und Sie von eine "Überschlagsberechnung" gesprochen habe, dann sind unsere Positionen doch gar nicht weit auseinander, oder? Die "pi mal Daumen Methode" kann sicherlich fast jeder Berater, wenn ich aber den lieben Kunden habe, ders möglichst centgenau will und das noch zu verschiedenen Zeitpunkten / Leistungsfällen....was macht dann (auch) der (gute) Berater? Eben,
Wolfgangam 15.04.2010 | 19:57
Hallo Gabi, Sie waren nicht zufällig vor 2 Tagen in meinem Büro, wo wir das eingehend besprochen/berechnet haben ;-)) (Fragestellung identisch - obwohl, besser 2 Meinungen, als doch noch Zweifel!) Wie meine Vorredner ausgeführt haben, dürfte die Altersrente wegen Schwerbehinderung zu dem selben Rentenbetrag führen, da die Zurechnungszeit (künftig Rentenbezugszeit) bis 60 besser bewertet worden ist, als die (nur) vergleichen Beiträge aus der Pflegetätigkeit (die werden nicht oben drauf gepackt). Erst ab 60 entsteht daher im Rahmen der weiteren Pflegetätigkeit ein wirksamer Rentenzuwachs, der sich bei einem späteren Altersrentenantrag auswirkt. Nachteil: Sie müssen 1 bis 2 Mal noch durch die med. Mühle der Weiterbewilligung zur Erwerbsminderungsrente. Und da liegen schon Beklemmungen, die man/frau vielleicht nicht mehr haben möchte ... Das galt es bei meiner Versicherten abzuwägen, ob sie sich das 'antun' will, oder doch rd. 50 EUR Mehrrente (bei Pflege bis zur Regelaltersgrenze entsprechend der Pflegestufe) mitnimmt. DIE Entscheidung muss jede/r selbst für sich treffen. Berechnungstechnisch reicht dazu ein Blatt Papier und ein funktionierender Kugelschreiber. Wers natürlich pinschieterich auf den letzten Cent haben will ...da kanns nur an die Zentrale weitergegeben werden (siehe KSC). Ansonsten sind die Berater einfach 'faul' oder/mag ja sein, dass Rentenberechnung nun so gar nicht zum eigenen Dunstkreis zählt. Gruß w.
Oscaram 16.04.2010 | 06:29
Um diejenige, in der morgens um 7:30 schon 20 Wartebesucher an der Türe kratzen und der Leiter nach 15 Minuten in der Beratung bereits nachfragt warum das nicht schneller geht. Schön wenn man auf der Außenstelle in Oberammergau sitzt, in der sich alle 3 Stunden mal ein Besucher hinwagt. Dann kann ich auch Sprüche über eine korrekte manuelle Rentenberechnung klopfen. Was sagte schon Cato d. Ä. "ne discere cessa".
sabam 16.04.2010 | 07:33
Und die "Zentrale" ärgert sich dann und denkt sich, für was ist denn der Versicherte zur Beratung gegangen, wenn die dann doch wir machen müssen. Nix für ungut. ;-)
Batrixam 16.04.2010 | 07:24
Abgesehen mal davon, wo soll ich denn die Berechnung der laufenden EM-Rente hernehmen, wenn 90% der Kunden diese Berechnungen gar nicht mitbringen und wir nicht kontoführende RV sind... Die Leute legen mir die letzte Anpassungsmitteilung auf den Tisch und das war´s...
Tschacka (die echte)am 16.04.2010 | 08:30
na, wieder mal keine Idee für nen eigenen Namen hier? Gott sei Dank kann man anhand Ihrer Beiträge unterscheiden, dass ich es nicht bin! Sie sind ein so extremer Klugsch......, das es stinkt! MfG Tschacka p.s. machen Sie nur weiter so. Ich freue mich über jeden Beitrag von Ihnen, ehrlich! Sie sind so unglaublich klug, aber leider total einfallslos! Schade, hätte mehr erwartet.
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