Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Marko,
im Bereich der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente. Sofern Sie nunmehr Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) durch den Rentenversicherungsträger in Betracht ziehen, kann dies zur Überprüfung bzw. dem Wegfall Ihrer Erwerbsminderungsrente führen. Wir empfehlen vor weiteren Überlegungen unbedingt eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger ggf. unter Einbeziehung eines Beraters aus dem Bereich Rehabilitation in Betracht zu ziehen. Es wird in jedem Fall zu prüfen sein, ob unter Berücksichtigung Ihrer heutigen, gesundheitlichen Situation eine Rückkehr in das Berufsleben aussichtsreich erscheint.
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