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Weiterbildung wird nicht anerkannt

von Ruth29.05.2008 | 07:09
1361 Ansichten
4 Antworten

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Letzte woche habe ich von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen in welchem mir mitgeteilt wird, daß mir Zeiten einer Weiterbildung nicht anerkannt werden. Begründung: Die Zeit vom März bis Juli 93 kann nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden, weil die Ausbildung weder mindestens einen Halbjahreskurs mit Ganztagsunterricht noch im Rahmen eines zeitlich kürzeren Kurses mindestens 600 Stunden umfasst hat. Ist das Rechtens? Ich habe leider keine Unterlagen mehr über den Kurs, da ich die Weiterbildung nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Auch bei der AGentur für Arbeit, beim Bildungsträger oder der IHK sind darüber keine Unterlagen mehr vorhanden

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, für die Anerkennung hat der Gesetzgeber diese Anforderungen vorgegeben.

3 Antworten

Useram 29.05.2008 | 09:12
Ja es ist Rechtens. Ausbildungs-/Weiterbildungstatbestände werden nur anerkannt, wenn durch die Maßnahme Zeit und Arbeitskraft des Teilnehmers überwiegend in Anspruch genommen worden (mehr als 20 Stunden wöchentlich).
Rutham 29.05.2008 | 10:15
Es war ein Vollzeitkurs, also täglich Unterricht von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, daß bedeutet ja mehr als 20 Wochenstunden
Paulaam 29.05.2008 | 10:21
Hallo Ruth, direkt aus dem Gesetz ergibt sich die Regelung nicht. Die Rechtsprechung hat folgende Grundsätze entwickelt: ""Eine Fachschulausbildung liegt vor, sofern die Ausbildung a) mindestens einen Halbjahreskurs mit "Ganztagsunterricht" umfasst hat oder b) bei zeitlich kürzeren Kursen mindestens 600 Unterrichtsstunden andauerte ( BSG 1 RA 73/82 ; BSG 4/11a RA 19/87)."" Beide Alternativen liegen nach Ihren Angaben aber nicht vor. Paula
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