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Experten-Antwort

Weiterer Anspruch auf Halbwaisenrente nach Beginn Masterabbruch-Arbeit-Neuer Master

von Simon 16.12.2019 | 11:32
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Hallo zusammen, in direkten Anschluss an mein Bachelorstudium habe ich zum Wintersemester ein Masterstudium begonnen, was mir jedoch nicht wirklich gefällt und was ich deshalb beenden möchte. Bevor ich im Herbst einen neuen Anlauf starte, möchte ich jedoch nicht tatenlos herumsitzen und in dieser Zeit Vollzeit arbeiten. Mir ist bewusst, dass ich in dieser Zeit meinen Anspruch auf Halbwaisenrente und studentischer Versicherung über die Rentenversicherung verliere, nur frage ich mich, ob ich dann im Herbst 2020 beim Neubeginn eines neuen Master-Studiums erneut Anspruch auf Halbwaisenrente und studentische Versicherung habe, oder ob die dann "unwiederbringlich" erloschen ist. Vorneweg schon mal vielen Dank für die Antwort und noch eine schöne "Staade Zeit"!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

solange Sie noch nicht 27 sind, besteht auch für eine weitere Ausbildung oder ein neues Studium wieder Anspruch auf Waisenrente. Die Frage der Krankenversicherung müssten Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse klären - dazu können wir hier keine Auskunft geben.

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