Hallo, jürgen p.,
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird generell auf Zeit gewährt.
Eine Befristung kann maximal für einen Gesamtzeitraum von neun Jahren erfolgen. Hiernach muss bei Vorliegen weiterer Erwerbsminderung eine Dauer-Rente gewährt werden.
Der Zeitraum der Überprüfung der Erwerbsminderung ist je nach Krankheitsbild unterschiedlich.
Sie können allerdings gegen eine Entscheidung der Feststellung der Erwerbsminderung auf Zeit Widerspruch einlegen.