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Experten-Antwort

Weitergewährung Erwerbsminderungsrente

von Barbara28.08.2017 | 10:05
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4 Antworten

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Guten Morgen ins Forum, ich habe ein paar Fragen und hoffe mir kann hier jemand einen guten Rat. Ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente, da mit die volle Erwerbsminderungsrente nach 3 Jahren nicht mehr weitergewährt wurde.Hier befinde ich mich im Widerspruchsverfahren.Habe aber noch keinen Bescheid darüber. Nun muss ich schon wieder einen Weitergewährungsantrag stellen, da die teilw.Rente nur ein paar Monate gewährt wurde. Wie muss ich jetzt vorgehen? Ich befinde mich ja noch im Widerspruch wegen der vollen Erwerbsm.rente und möchte diese auch wieder beantragen.Was ist jetzt zutun? Muss ich zwei neue Anträge stellen? Einmal eine Weitergewährung der teilweise Erw.mind.rente und einmal der vollen Erwerbsminderungsrente? Was ist dabei zu beachten und müssen meine Ärzte wieder Befundberichte beifügen? Es ist nur ein paar Monate her das ich von dem DRV Gutachter begutachtet wurde.Muss ich im Weitergewährungsverfahren wieder zum Gutachter und kann denn eine Entscheidung getroffen werden wenn das Widerspruchsverfahren noch läuft? Mich belastet das Ganze sehr. Danke schon mal für eure Hilfe. Barbara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

Sie müssen keine zwei Anträge stellen. Beantragen Sie einfach die Weiterzahlung der Rente mit dem Vordruck R0120 und geben Sie dort alle aktuell behandelnden Ärzte an und beantworten die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Sofern Sie neuere medizinische Unterlagen vorliegen haben, können Sie die auch einreichen, die älteren Unterlagen liegen ja bereits vor. Geben Sie dabei an, dass Sie sich weiterhin für voll erwerbsgemindert halten (z.B. formlos auf einer Extra-Seite). Sofern Ihr RV-Träger dann noch aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten haben möchte, wird er sie selbst anfordern. Ob weitere Befundberichte oder Gutachten benötigt werden, richtet sich auch nach dem Stand des derzeitigen Widerspruchsverfahrens - das kann von hier aus leider nicht beurteilt werden.

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3 Antworten

Fortitude oneam 28.08.2017 | 11:18
Hallo Barbara, Sie haben bereits von den Experten sehr hilfreiche Tipps und Ratschläge bekommen. Ich möchte Sie nicht entmutigen, aber von einer vollen EMR auf einer teilweise EMR abgestuft und dann auch nur noch für einige Monate genehmigt! Aus der Sicht der DRV meint man das Sie bald wieder voll einsatzbereit sind. Ich hoffe, für Sie das Sie einen guten Hausarzt haben und das Ihre Fachärzte hinter Ihnen stehen. Auch einen guten Fachanwalt für Sozialrecht wäre angebracht. Beste Grüße, viel Glück, Erfolg und bestmögliche Gesundheit.
Barbaraam 28.08.2017 | 12:04
Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Wünsche. Dann werde ich das so angehen. Natürlich lasse ich mich nicht entmutigen und werde auch einen Anwalt hinzuziehen. Meine Ärzte stehen Gott sei Dank auch hinter mir.Das Gutachten war wirklich ein schlechter Witz.Einfach nur grottig.Mir geht es gesundheitlich kein Stück besser. Mehr kann ich dazu schon gar nicht mehr sagen. Viele Grüße Barbara
Deutsche Rentenversicherung
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