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weitergewährung EU Rente

von Maike13.10.2007 | 08:47
1679 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forum Nach Ablauf der befristeten EU-Rente(3 Jahre)bin ich 58 jahre zusätzlich bin ich berufsunfähig bis zum Eintritt Altersrente.Wenn das Arbeitsamt mich nicht vermitteln kann,bekomme ich dann weiter volle EU-Rente,oder erstmal Arbeitslosengeld 1,habe immer bis zur Eu-Rente lückenlos durchgearbeitet,und wie lange.Auch hat mir mein Arbeitgeber wieder erwarten noch nicht gekündigt.Man macht sich halt schon seine Gedanken,sollte die EU Rente nicht verlängert werden.Danke an alle!

6 Antworten

KSCam 13.10.2007 | 09:59
bitte abwarten und Tee trinken. Vielleicht wird die volle EM Rente weitergewährt? Vielleicht gibts im Extremfall einen Teilzeitjob beim bisherigen Arbeitgeber? Also 3 bis 4 Monate vor Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen und dann sicherheitshalber arbeitslos melden! Hier im Forum arbeiten keine Hellseher und Propheten
bekissam 13.10.2007 | 19:27
Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann es sein, dass bei einer Zeitrente das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Sofern sich eine Besserung ergibt, die die Weiterbeschäftigung ermöglichen würde, hätten Sie zu Ihrem Vorteil Ihren Arbeitsplatz wieder. Ob die Rente nach Ende der Befristung weiterhin gezahlt wird, kann niemand wissen. Sie müssen schon den dann zu erteilenden Bescheid auf Ihren Weiterzahlungsantrag abwarten.
maikeam 13.10.2007 | 20:29
Hallo Bekiss wie soll ich denn bei meinem Arbeitgeber wieder arbeiten,ich bin bis zum Eintritt der Altersrente berufsunfähig annerkant worden! War 40 Jahre als Metzger tätig! Gruß
KSCam 14.10.2007 | 19:07
Sie könnten ja stundenweise im Verkauf mithelfen oder Waren an Kunden ausliefern, etc theoretisch gibts da schon Möglichkeiten. (und dass Sie Metzger sind ließ sich aus Ihrer ersten Frage nun wirklich nicht erkennen?)
bekissam 14.10.2007 | 22:17
Hätte ich doch meine Glaskugel befragt, die hätte es mir doch gesagt... Ich habe nicht von Ihnen verlangt, Sie sollten wieder als Metzger arbeiten, sondern lediglich Ihre Frage beantwortet, warum der Arbeitgeber Ihr Beschäftigungsverhältnis noch nicht beendet haben könnte. Schön, dass Sie sich dafür so nett bedankt haben. Leute gibt´s... Institute und Großbetriebe, in denen auch Metzger als Sachverständige ohne schwere körperliche Arbeit Beschäftigung finden könnten, wären aber denkbar (Büro-, Labor- oder Kontrollfunktionen).
dirkam 15.10.2007 | 00:11
wennn sich Ihr Gsundheitszustand nicht gebessert hat, sollten sie ihre Rente erneut weiterbeantragen
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