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Experten-Antwort

Weitergewährungsantrag volle EMR, Bogen R3501-00 SB

von Maja11.11.2017 | 11:35
1404 Ansichten
7 Antworten

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Guten Morgen, ich benötige Hilfe. Ich beziehe befristete volle EMR bis 30.04.2018 und habe jetzt einen Weitergewährungsantrag gestellt. Mein Arbeitsverhältnis ruht seit der EMR. Nun hab ich Post erhalten von der DRV Bund Berlin. Und zwar 2 o.g. Bögen. Das eine ist: Ihr Rentenantrag/Ihr Hinzuverdienst. Das ist kein Problem diesen auszufüllen, da ich kein Arbeitsentgelt erhalten habe. Der 2 Bogen: Bescheinigung des Arbeitgebers / der Zahlstelle. Im Weitergewährungsantrag habe ich bereits ausfüllen müssen, das ihr keiner Arbeit nachgehe. Ich hatte vorher bereits die Teil EMR unbefristet und bin 4 Std arbeiten gegangen, die Nachprüfungen sind mir bekannt, aber mit den Bögen "R5403 OVL und R1434 SB" Kann mir bitte jemand helfen? Vielen lieben Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten den entsprechenden Vordruck an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Dann liegt die Bestätigung vor, dass Sie keiner Beschäftigung nachgehen und das Arbeitsverhältnis ruht.

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6 Antworten

Schorscham 11.11.2017 | 11:46
Die Vordrucke wahrheitsgemäß auszufüllen, dürfte eigentlich kein großes Problem darstellen. MfG
Fastrentneram 11.11.2017 | 11:58
Wenn Sie keiner Beschäftigung mehr nachgehen, schreiben Sie das Ihrem Rententräger.
Majaam 11.11.2017 | 12:04
Aber was ist mit dem Bogen Hinzuverdienst für den Arbeitgeber? Ich arbeite seit 2015 nicht mehr! Mein Arbeitsvertrag ruht, weil ich befristete volle EMR erhalte. Muss ich jetzt drotzdem zum Arbeitgeber fahren und den Bogen ausfüllen lassen.?
Fortitude oneam 11.11.2017 | 12:57
Hallo Maja, der schnellere Weg wäre am Montag mit der zuständigen Sachbearbeiter zu telefonieren. Oder Sie senden den Fragebogen nachweislich an Ihren AG und bitten das Formular auszufüllen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 11.11.2017 | 13:02
Machen Sie bitte aus einer Mücke keinen Elefanten! Entweder Sie teilen der DRV nochmals mit, dass Sie seit 2015 keinerlei Lohn mehr beziehen oder leiten den Bogen (persönlich, postalisch oder per FAX / mail) Ihrem AG zu mit der Bitte zu bestätigen dass kein Lohn bezogen wird. Ist doch wirklich kein Thema, oder?
Majaam 11.11.2017 | 13:04
Nein, natürlich kein Thema!!!! Dankeschön
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