Hallo angela,
wenn Sie das Studium an der Universität abbrechen und dann eine neue Ausbildung beginnen, liegen auch für diese neue Ausbildung (in Ihrem Fall das Studium an einer FH) die Voraussetzungen für einen Waisenrentenanspruch vor. Das gilt auch für eine Zwischenzeit von maximal 4 Monaten zwischen Abbruch der ersten und Beginn der neuen Ausbildung.