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Experten-Antwort

Weiterleitung Reha-Antrag

von Cynthia16.10.2015 | 16:50
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4 Antworten

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Hallo Zusammen, letzte Woche habe ich eine medizinische Reha bei der DRV beantragt. Heute erhielt ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Frau..., für die Entscheidung über Ihren Antrag vom … auf Leistungen zur med. Reha ist unsere Zuständigkeit nicht gegeben. Wir haben Ihren Antrag zuständigkeitshalber an Ihre KK weitergeleitet. Die Stelle ist für die weitere Bearbeitung zuständig, da die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) nicht erfüllt sind. Sie beziehen bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung. Nach unseren Feststellungen liegt jedoch möglicherweise ein Rehabilitationsbedarf im Sinne des SGB IX vor. Nun hoffe ich auf Ihre/Eure Hilfe. Ich beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente. Ist es nicht so, dass die DRV bei einer solchen zuständig ist? Was kann eine solche Weiterleitung für Gründe haben? Glaubt man eher nicht an eine Rückkehr ins Berufsleben? Ich bedanke mich für Ihre / Eure Hilfe!! Viele Grüße Cynthia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cynthia,

bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Sollte dies durch die Reha nicht erreicht werden können, sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für eine medizinische Reha.

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3 Antworten

Cynthiaam 16.10.2015 | 16:57
Eine kurze Ergänzung: Meine volle Erwerbsminderungsrente ist eine "Arbeitsmarktrente".
Schadeam 16.10.2015 | 18:38
Wollen Sie sich wirklich ernsthaft einer Reha unterziehen, an deren Ende das Ergebnis stehen kann, dass Sie möglicherweise gesünder sind als bisher angenommen? Und dann gibts vielleicht nach Ende der Befristung keine Rente mehr. Sie können doch eigentlich froh sein, wenn die Kasse die Reha durchführt und demzufolge die DRV keine Kenntnis von einem (etwaig positiven) Schlußbereicht erhält. ........
Herz1952am 17.10.2015 | 18:04
Hallo Cynthia, vorstellbar wäre auch das Ihre weitere Arbeitskraft nicht gefährdet ist, dass sie unter 3 Std. täglich in der Woche absinken wird. Dann wäre es auch keine Arbeitsmarktrente mehr. Deshalb wird die RV die Zuständigkeit an die Krankenkasse verwiesen haben, bzw. die KK zuständig sein. Die RV lehnt auch die Übernahme einer Reha ab, wenn die Arbeitskraft nicht gefährdet ist, auch wenn die Krankenkasse die Reha "veranlassen will".
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