Hallo Cynthia,
bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Sollte dies durch die Reha nicht erreicht werden können, sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für eine medizinische Reha.