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Experten-Antwort

Weiterleitung Reha-Antrag an GKV bei befristeter voller Erwerbsminderung

von Jannis21.05.2018 | 19:02
1035 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Frau erhält eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis Juni 2019. Auf Grund ihres derzeit eher schlechten Gesundheitszustands hat sie nun auf Anraten ihrer Psychotherapeutin, ihres Neurologen und des Hausarztes eine stationäre medizinische Reha mit Schwerpunkt Psychotherapie und Schmerztherapie bei der DRV beantragt. Frage: “Muss“ der Reha-Antrag von der DRV an die GKV weitergeleitet werden, wenn die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) durch meine Frau nicht erfüllt sind, weil durch die angestrebte Reha die bereits voll geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert werden kann? Aber der Gesundheitszustand durch eine stationäre Reha verbessert werden kann. Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung hilfreicher Antworten Jannis

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2018 | 12:52

Guten Tag Jannis,

sofern aus medizinischer Sicht eine Rehabilitation notwendig ist, die Deutsche Rentenversicherung jedoch für die Leistung nicht zuständig ist, wird der Reha-Antrag grundsätzlich an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Weitere Einzelheiten können dem Bescheid entnommen werden.

11 Antworten

Schorscham 21.05.2018 | 19:17
Wenn die angestrebte Reha-Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, die DRV aber nicht als Kostenträger zuständig sein sollte, müsste in der Tat die Krankenkasse die Kosten übernehmen. MfG
Jannisam 21.05.2018 | 20:04
“Muss“ der Reha-Antrag von der DRV an die GKV weitergeleitet werden, wenn die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) durch meine Frau nicht erfüllt sind, weil durch die angestrebte Reha die bereits voll geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert werden kann? Aber der Gesundheitszustand durch eine stationäre Reha verbessert werden kann.
Wenn die angestrebte Reha-Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, die DRV aber nicht als Kostenträger zuständig sein sollte, müsste in der Tat die Krankenkasse die Kosten übernehmen. MfG
Danke Schorsch, na ich bin ja mal gespannt wie die DRV entscheidet. Morgen liegt der Reha-Antrag 2 Wochen bei der DRV vor. Wir Haben bisher noch nichts gehört. MfG Jannis
Elisabetham 21.05.2018 | 20:19
Wenn der sozialmedizinische Dienst zu dem Ergebnis kommt, dass es eine positive Prognose bezüglich der Erwerbsfähigkeit gibt, wird die Reha bewilligt. Sollte dies nicht der Fall sein, vergiss nicht dir alle Unterlagen anzufordern einschließlich des Befundes des sozialmedizinischen Dienstes. Diese Bescheinigungen müssen nicht automatisch bei der Anforderung der Unterlagen übersendet werden.
Jannisam 21.05.2018 | 21:37
Zitat von Elisabeth anzeigen
Die dem Reha-Antrag beiliegenden Befunde der Psychotherapeutin und des Neurologen sprechen so eindeutig für die Notwendigkeit einer Reha, dass es es eigentlich nur noch darum gehen kann, bei wem die Zuständigkeit liegt. Ob nun bei der DRV oder bei der GKV.
Schadeam 22.05.2018 | 13:27
Ergänzung: falls die DRV die Reha ablehnt und - warum auch immer - vergessen sollte den Antrag an die Kasse weiterzuleiten, können Sie sich ja problemlos direkt an die Kasse wenden. Soviel zum Thema "muss"
Jannisam 22.05.2018 | 17:52
Danke für die Antworten! Wir warten jetzt erstmal ab. Da meine Frau noch keine Benachrichtigung von der DRV erhalten hat, dass der Reha-Antrag an die GKV weitergeleitet wurde, gehen wir erstmal davon aus, dass die DRV sich zuständig fühlt und darüber entscheidet. 2 Wochen sind nun um. Eigentlich müsste dann ja spätestens 3 Wochen nach Antragseingang bei der DRV eine Entscheidung gefallen sein, oder? Also in einer Woche. Arztberichte wurden ja ausreichend mit eingereicht! MfG Jannis
Schorscham 22.05.2018 | 19:40
Zitat von Jannis anzeigen
Tja, so selbstverständlich ist das leider nicht. Für mich wurde damals vom Krankenhaus aus eine Anschlussheilbehandlung bei der DRV beantragt, die normalerweise spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus der Akut-Klinik beginnen sollte. Tatsächlich erhielt ich fünf Wochen nach meiner Krankenhausentlassung zunächst eine Einladung der Reha-Klinik, ohne zuvor einen Bewilligungsbescheid der DRV erhalten zu haben. Den bekam ich erst zwei Wochen nach Reha-Antritt. Wer weiß, was da schief gelaufen ist.... MfG
HubuBubiam 24.05.2018 | 18:02
Hallo, ich hatte auch mal eine Reha bei der DRv beantragt, worauf zurückkam, dass diese notwendig ist, aber die Krankenkasse zuständig ist. Der Antrag wurde nicht an die Krankenkasse weitergeleitet. Die Techniker Krankenkasse hat abgelehnt. Bin durch diese Selbstverwaltungs-Willkür schwer geschädigt. Traurige Grüße!
Heikoam 04.06.2019 | 23:09
“Muss“ der Reha-Antrag von der DRV an die GKV weitergeleitet werden, wenn die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) durch meine Frau nicht erfüllt sind, weil durch die angestrebte Reha die bereits voll geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert werden kann? Aber der Gesundheitszustand durch eine stationäre Reha verbessert werden kann.
Wenn die angestrebte Reha-Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, die DRV aber nicht als Kostenträger zuständig sein sollte, müsste in der Tat die Krankenkasse die Kosten übernehmen. MfG
Hallo..ich bin letztes jahr mehrfach an der lws operiert worden und im sep.hat das kh einen reha antrag gestellt.der wurde vom drv abgelehnt.auch der widerspruch.ich bin nun seit märz befristeter eu rentner und habe die pflegestufe 1.nun hat die pflegekasse eine reha beantragt als vorsorge damit ich nicht in die 2 falle..die reha wurde sofort genehmigt.kostenträger ist aber die krankenkasse.. Mfg.heiko
Ähnlicham 05.06.2019 | 07:26
Ich weiß nicht ob die DRV es weitergeben muss aber wenn ein stationärer Aufenthalt hilfreich ist kann man auch mit Einweisungsschein in eine Psychiatrie wo auch Schmerztherapie angeboten wird.
Ulliam 05.06.2019 | 09:52
Die Wahrscheinlichkeit das die DRV eine Reha kurz vor Erwerbsminderungsrente Verlängerung ablehnt ist höchst unwahrscheinlich. Die DRV hat vermutlich ein großes Interesse, gerade im Moment, an einen Rehaabschlussbericht.
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