Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Jannis,
sofern aus medizinischer Sicht eine Rehabilitation notwendig ist, die Deutsche Rentenversicherung jedoch für die Leistung nicht zuständig ist, wird der Reha-Antrag grundsätzlich an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Weitere Einzelheiten können dem Bescheid entnommen werden.
Danke Schorsch, na ich bin ja mal gespannt wie die DRV entscheidet. Morgen liegt der Reha-Antrag 2 Wochen bei der DRV vor. Wir Haben bisher noch nichts gehört. MfG Jannis“Muss“ der Reha-Antrag von der DRV an die GKV weitergeleitet werden, wenn die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) durch meine Frau nicht erfüllt sind, weil durch die angestrebte Reha die bereits voll geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert werden kann? Aber der Gesundheitszustand durch eine stationäre Reha verbessert werden kann.Wenn die angestrebte Reha-Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, die DRV aber nicht als Kostenträger zuständig sein sollte, müsste in der Tat die Krankenkasse die Kosten übernehmen. MfG
Hallo..ich bin letztes jahr mehrfach an der lws operiert worden und im sep.hat das kh einen reha antrag gestellt.der wurde vom drv abgelehnt.auch der widerspruch.ich bin nun seit märz befristeter eu rentner und habe die pflegestufe 1.nun hat die pflegekasse eine reha beantragt als vorsorge damit ich nicht in die 2 falle..die reha wurde sofort genehmigt.kostenträger ist aber die krankenkasse.. Mfg.heiko“Muss“ der Reha-Antrag von der DRV an die GKV weitergeleitet werden, wenn die DRV zu dem Ergebnis kommt, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 des Sechsten Buchs SGB (SGB VI) durch meine Frau nicht erfüllt sind, weil durch die angestrebte Reha die bereits voll geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert werden kann? Aber der Gesundheitszustand durch eine stationäre Reha verbessert werden kann.Wenn die angestrebte Reha-Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, die DRV aber nicht als Kostenträger zuständig sein sollte, müsste in der Tat die Krankenkasse die Kosten übernehmen. MfG
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