Den Beiträgen von „RFn“ und „-_-„ wird zugestimmt. Eine meist eher bescheidene Erhöhung ergibt sich z.B. in Fällen, wo neben der Rente noch Beiträge, z.B. Minijob, eingezahlt worden sind. Eine Erhöhung kann sich aber auch ergeben, wenn z.B. nicht erwerbsmäßig gepflegt wird und entsprechende Beiträge von der Pflegekasse des Gepflegten übermittelt werden, oder Zeiten der Kindererziehung noch anzuerkennen sind.