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Experten-Antwort

Weiterzahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente

von jürgen w.20.08.2010 | 15:10
4079 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, da meine Frau einen Antrag auf EUR gestellt hat, habe ich erfahren, daß diese Rente auch bei Erreichen der Regelrente weitergezahlt wird und nicht der höhere "normale" Rentensatz. Ist dies korrekt? Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von „RFn“ und „-_-„ wird zugestimmt. Eine meist eher bescheidene Erhöhung ergibt sich z.B. in Fällen, wo neben der Rente noch Beiträge, z.B. Minijob, eingezahlt worden sind. Eine Erhöhung kann sich aber auch ergeben, wenn z.B. nicht erwerbsmäßig gepflegt wird und entsprechende Beiträge von der Pflegekasse des Gepflegten übermittelt werden, oder Zeiten der Kindererziehung noch anzuerkennen sind.

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5 Antworten

jürgen w.am 20.08.2010 | 17:06
Ein Arbeitskollege von mir ist dieses Jahr mit 63 als Schwerbehinderter aus der EUR in die Regelrente gegangen und bekommt die Summe, die er vorher auch erhielt.
santanderam 20.08.2010 | 17:11
Hab ich doch gepostet :-)
RFnam 20.08.2010 | 17:19
an jürgen w. Mit 63 bekommt man keine Regelaltersrente, sondern die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. ------------------------------------------------------------- allgemein: Jede auf eine EM-Rente folgende Altersrente wird mit dem Inhalt des Versicherungskontos auf der Grundlage des zum Beginn der Altersrente geltenden Rentenrechts berechnet. Üblicherweise fallen diese Renten (z. B. wegen zwischenzeitlichen Rechtsänderungen) niedriger aus. Die Entgeltpunkte aus der EM-Rente sind aber besitzgeschützt und werden in der Altersrente vorgegeben. Weiterhin werden die Rentenabschläge der EM-Rente im Zugangsfaktor übernommen. Deshalb ist meistens der Rentenbetrag der Altersrente gleich der EM-Rente.
santanderam 20.08.2010 | 16:50
Bei Erreichen der Regelaltersrente wird selbstverständlich die Regelaltersrente bezahlt die in der Regel genau so hoch ist wie die EU Rente
-_-am 20.08.2010 | 17:24
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die volle Rente wegen voller Erwerbsminderung niedriger sei, als die Altersrente. Richtig ist, dass die Berechnungsfaktoren beider Renten identisch sind. Dass die Folgerente wegen Alters höher ist, ist eher selten. Die Besitzschutzbestimmungen schließen aber eine Minderung des Zahlbetrags der Folgerente aus.
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