Hallo Verena 0977,
zu den medizinischen Aspekten, die zur Ablehnung der Weitergewährung geführt haben, können wir uns hier nicht äußern, da wir keine Akteneinsicht haben.
Wenn Sie keine Arbeit finden, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, welche Leistungen Ihnen zustehen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II …).
Zur teilweisen EM-Rente: Diese beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente. Wenn Sie neben der Rente arbeiten, könnte die Rente ggf. gekürzt werden, da Hinzuverdienst anzurechnen ist.
Die Auswirkungen auf die spätere Altersrente sind nur schwer abzuschätzen. Bei der EM-Rente wird eine Zurechnungszeit berechnet (siehe Rentenbescheid). Zahlen Sie neben einer EM-Rente Beiträge zur Rentenversicherung, wirken diese sich später nur dann positiv auf die Rentenhöhe aus, wenn sie einen höheren Wert haben als die Zurechnungszeit.
Ungeachtet dessen wird die spätere Altersrente aber ca. doppelt so hoch sein wie eine bis dahin bezogene Rente wegen teilweiser EM, da der Rentenartfaktor bei der Altersrente mit 1,0 doppelt so hoch ist wie der Rentenartfaktor bei der Rente wegen teilweiser EM (0,5).
Beziehen Sie noch eine Rente wegen teilweiser EM? Falls das der Fall ist und Sie keine Arbeit haben, muss bei dieser Rente geprüft werden, ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt steht Ihnen ggf. weiterhin eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung