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Experten-Antwort

Weiterzahlung EM-Rente bei chron. Erkrankung

von Verena097705.05.2020 | 14:46
220 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe von der Lehre bis zu meiner Erkrankung 17 Jahre gearbeitet. Mit 33 (2010) wurde ich Dialysepatient und bekomme seither volle EM-Rente. Letztes Jahr bekam ich eine Niere transplantiert und habe Antrag auf Weiterzahlung gestellt. Abgesehen, dass ich mich nicht fit genug fühle, um zu arbeiten; macht mir Angst, dass ich ja nur einfache Tätigkeiten machen könnte und es mir dementsprechend weniger Gehalt als damals einbringen würde. Dadurch würde die Altersrente (oder wieder EM-Rente, wenn ich mal wieder zur Dialyse muss) viel niedriger ausfallen, als jetzt. Gibt es da vielleicht irgendwelche Ausgleiche für chronisch Kranke ? Ich werde ja nie gesund sein. Und wie wäre der Fall, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Wo rutsche ich dann rein? AL2 oder Hartz4? Wie wirkt sich das auf die Altersrente aus? Vielen Dank Verena

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verena0977,

ich kann mich den vorherigen Antworten anschließen. Es gibt leider keinen Besitzschutz für Gehaltszahlungen und niedrigere Beitragszahlungen führen zwangsläufig zu einer niedrigeren Altersrente (falls die EM-Rente wegfällt).

Warten Sie aber erst mal ab, wie über die Weitergewährung der EM-Rente entschieden wird.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verena 0977,

zu den medizinischen Aspekten, die zur Ablehnung der Weitergewährung geführt haben, können wir uns hier nicht äußern, da wir keine Akteneinsicht haben.

Wenn Sie keine Arbeit finden, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, welche Leistungen Ihnen zustehen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II …).

Zur teilweisen EM-Rente: Diese beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente. Wenn Sie neben der Rente arbeiten, könnte die Rente ggf. gekürzt werden, da Hinzuverdienst anzurechnen ist.

Die Auswirkungen auf die spätere Altersrente sind nur schwer abzuschätzen. Bei der EM-Rente wird eine Zurechnungszeit berechnet (siehe Rentenbescheid). Zahlen Sie neben einer EM-Rente Beiträge zur Rentenversicherung, wirken diese sich später nur dann positiv auf die Rentenhöhe aus, wenn sie einen höheren Wert haben als die Zurechnungszeit.

Ungeachtet dessen wird die spätere Altersrente aber ca. doppelt so hoch sein wie eine bis dahin bezogene Rente wegen teilweiser EM, da der Rentenartfaktor bei der Altersrente mit 1,0 doppelt so hoch ist wie der Rentenartfaktor bei der Rente wegen teilweiser EM (0,5).

Beziehen Sie noch eine Rente wegen teilweiser EM? Falls das der Fall ist und Sie keine Arbeit haben, muss bei dieser Rente geprüft werden, ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt steht Ihnen ggf. weiterhin eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 3Ihre Vorsorge

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9 Antworten

Edmundam 05.05.2020 | 18:01
Es ist durchaus denkbar, dass Sie wieder-mit Einschränkungen - als erwerbsfähig gesehen werden. Das kommt natürlich nicht nur auf die benannte Krankheit, sondern auf Ihren gesamten Gesundheitszustand an. Sie sollten sich in erster Linie aber auf jeden Fall erst einmal freuen über das neue Leben! Das ist das allerwichtigste! Soweit ich weiß, ist bei Organtransplantationen eine Heilungsgewährung von zwei Jahren vorgesehen. Das bedeutet, Sie sollten noch Zeit haben, sich in Ruhe auf das Kommende vorzubereiten. Leider gibt es lohntechnisch keinen Besitzschutz, aber mit Ihrer Biographie werden die Behörden Sie sicher ordentlich unterstützen bei der Suche nach neuer Arbeit, sofern dieses dann ansteht. Ich wünsche Ihnen, dass Sie nie wieder zur Dialyse brauchen! Alles andere wird schon!
W°lfgangam 05.05.2020 | 18:26
Hallo Verena0977, wenn die volle EM-Rente - trotz einer möglichen Wiederbeschäftigung - bis zum Erreichen der Altersgrenze weiterlaufen würde (volle EM besteht bis dahin weiterhin), verlieren Sie bei der Altersrente nichts ...die EM-Rente erhält dann nur einen 'neuen' Namen. Hier gibt es einen Vertrauensschutz, dass bei 'Umwandlung' der EM-Rente in Altersrente wenigstens der bisherige Betrag auch für die Altersrente gilt ...auch wenn zwischenzeitliche Beschäftigungen mit geringem Entgelt bei der Altersrente zu einem geringerem Betrag führen würden. Bei einer Einstellung der EM-Rente (ist sie nur befristet oder auf Dauer bewilligt?) sieht es anders aus, das hat @Edmund bereits dargestellt. Gruß w.
Verena0977am 05.05.2020 | 22:42
Natürlich freue ich mich über die neue, verbesserte Situation. Aber durch die lebenslange Einnahme von verschiedenen Immunsuppressiva, habe ich natürlich auch einige Nebenwirkungen und bin deshalb nie mehr so belastbar und einsatzfähig, wie damals. Dass man durch eine weniger gut bezahlte Arbeit dann "bestraft" wird, und weniger Altersrente bekommt, ist sehr bedrückend.
Verena0977am 05.05.2020 | 22:45
Natürlich freue ich mich über die neue, verbesserte Situation. Aber durch die lebenslange Einnahme von verschiedenen Immunsuppressiva, habe ich natürlich auch einige Nebenwirkungen und bin deshalb nie mehr so belastbar und einsatzfähig, wie damals. Dass man durch eine weniger gut bezahlte Arbeit dann "bestraft" wird, und weniger Altersrente bekommt, ist sehr bedrückend. Von Heilungsbewährung von 2 Jahren habe ich auch schon gehört, aber das ist glaube ich nicht gesetzlich festgeschrieben.
Edmundam 06.05.2020 | 00:20
Zitat von Verena0977 anzeigenausblenden
Das gilt halt mittlerweile für so ziemlich jedermann, dass alle Arbeiten zumutbar sind und auch die Entlohnung kein Ausschlussgrund ist. Natürlich werden gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt (in Ihrem Fall wohl nicht in Nässe, Kälte, Zugluft, heben von Lasten) und auch der Pianist muss nicht auf den Bau. Vordem war das anders, man konnte auf seinen sozialen Status verweisen, später galt eine Qualifikationsstufr tiefer als zumutbar. Vorbei! BK Schröder hat es damals doch gesagt, wir müssen auch mal für weniger arbeiten. Andererseits gibt es in D. einen Mindestlohn, falls Sie nicht gerade Zeitungen austragen wollen. Warten Sie erst einmal ab, was aus dem Verlängerungsantrag wird. Die RV wird sich einen Überblick über Ihren gesamten Gesundheitszustand verschaffen und sicher auch Ihre Begleitsymptome würdigen. Wenn Sie den Bescheid dann haben, können Sie gucken, wie es weitergeht. Vorher spekulieren bringt nichts.
Studentam 06.05.2020 | 10:37
Hier muss man aber darauf hinweisen, dass einige Sozial- und Landessozialgerichte die Verweisung auf einfache Tätigkeiten kassiert haben und derzeit mindestens 2 Fälle beim Bundessozialgericht liegen. Dieses hat zu klären, ob es diese Jobs der einfachen Tätigkeit 2020 überhaupt noch gibt. Diese umfassen nämlich mit einfacher Bürotätigkeit über Hilfsarbeiten im Lager Jobs die es so nicht mehr gibt. So zumindest die Gerichte. Die Automatisierung der letzten Jahrzehnte hat diese Jobs größtenteils unnötig gemacht und ein Verweis auf eine Wirtschaftsstruktur von vor 20 30 Jahren kann nicht zum Versagen einer Rente führen. Das Bundessozialgericht holt in einem Fall gerade über die das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesagentur für Arbeit Gutachten ein, wie die Arbeitsmarktlage in den verwiesenen einfachen Tätigkeiten aussieht. Da wird in den nächsten Jahren also noch Bewegung reinkommen.
Verena0977am 06.05.2020 | 22:04
Habe heute Post bekommen, die Rente soll nicht weitergewährt werden. Was ist denn mit der Heilungsbewährung? Ich verstehe das nicht. Wenigstens etwas Erholung nach 9 Jahren Dialyse. Und auch die Nebenwirkungen der Medikamente machen mir sehr zu schaffen... Eine Tätigkeit zu finden, die meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzt zu finden, ist schon schwer genug. Und dann gehts direkt in die Altersarmut... Da hat man sich sein Leben schön aufgebaut; was gelernt und gearbeitet, dann wird man krank, hats schon schwer genug und dann eine Arbeit suchen, die zwangsläufig niedrigere Entlohnung gibt und somit weniger Rente - sehr traurig, dass es da keine Unterstützung gibt. Wenn ich keine Arbeit finde, falle ich wahrscheinlich in Hartz4, oder? Wie ist das mit der teilweisen EM- Rente? Ist das dann genau die Hälfte der Rente? Und die Hälfte, die man arbeitet zahlt man Sozialversicherungsbeiträge -> wie wirkt sich das dann auf die Altersrente aus? Danke für Eure Hilfe...
Verena0977am 07.05.2020 | 15:16
Ja, das wäre wirklich mal ein toller Ansatz, wenn es noch etwas anderes gäbe, als komplett arbeitsunfähig oder gesund. Dazwischen gibt es nichts. Ich bin jetzt wirklich verzweifelt. Vielen Dank für die Antworten. Herzlichen Dank auch an den Experten - Ihre Antwort hat mir sehr weitergeholfen!
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