Hallo Sunny2015,
Sie können, den Sachverhalt mit einem kurzen Brief im Nachgang zu Ihrem Antrag darstellen und in dem Schreiben mitteilen, wann Sie von welcher Stelle untersucht wurden und –sofern bekannt – das entsprechende Aktenzeichen mit angeben.
Bitte achten Sie darauf, in dem Schreiben Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung