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Experten-Antwort

Welche Antragsformulare für die Rente gab es 2015 /16

von Rente mit 62 Jahren26.07.2021 | 18:28
96 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe 2016 bei einem Sachbearbeiter einen Antrag bekommen, mit dem Frauen, die in diesem Jahr 50 Jahre waren, mit 62 Jahren ohne Abschläge, in Rente gehen dürfen. Ich habe leider keine Kopie davon angefertigt. Ich wüsste gerne, wie dieser Antrag heißt ? Laut Rentenbehörde hat es so ein Formular nie gegeben. Es gab dazu im Jahr 2015/ 16 auch einen Artikel in einer Zeitschrift der Verbraucherzentrale, den ich leider nicht mehr besitze.,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Altersrente für Frauen wurde mit den normalen Rentenantragsformularen (R0100, früher R100) beantragt.

Die Altersrente für Frauen konnte allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn das Geburtsdatum vor dem 01. Januar 1952 lag. Da alle Frauen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren sind, mittlerweile die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird die Altersrente in den Antragsvordrucken nicht weiter aufgeführt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 26.07.2021 | 18:56
Es gab immer wieder Vertrauensschutztatbestände, d.h. die Anhebung der Altersgrenzen galt in bestimmten Situationen nicht. Z.B. für bestimmte Jahrgänge die zu bestimmten Stichtagen mit ihrem AG bereits einen ATZ Vertrag geschlossen hatten oder zu einem bestimmten Stichtag schwerbehindert waren.... Sie würden uns weiterhelfen wenn Sie uns Ihr Geburtsdatum verraten und seit wann Sie schwerbehindert sind und/oder ATZ vereinbart hatte - aber genau das wird auch heute noch in den Anträgen abgefragt, aber nur wenn die Jahrgänge theoretisch auch betroffen sein können. Sind Sie weder schwerbehindert noch in Besitz einer ATZ Vereinbarung, brauchen diese Stichtage gar nicht geprüft werden.
Siehe hieram 26.07.2021 | 18:41
Ob es so ein 'spezielles' Formular überhaupt mal gab, kann ich leider auch nicht beantworten. Es würde Ihnen aber 'heute' auch nicht mehr helfen, denn diese 'Frauenrente' gibt es seit 2017 gar nicht mehr. Wann Sie nach geltendem Recht nun frühestmöglich in Rente gehen können, können Sie entweder mit dem Rentenbeginnrechner hier rechts auf der Seite berechnen oder, sofern bei Ihnen ein GdB mit >=50 vorliegt mit diesem Rechner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Werner67am 27.07.2021 | 09:47
Das war kein besonderes Antragsformular sondern der normale Rentenantrag in der damals gültigen Fassung. Die Altersrente für Frauen war allerdings nur bis Jahrgang 1951 möglich. Ein Rentenbeginn vor 65 bedeutete bei dieser Altersrente aber auch immer einen Abschlag. Ausnahmeregelungen (Vertrauensschutz) gab es nur für Frauen, die vor 1942 geboren waren (bzw. bei Beschäftigten der Montanindustrie bis Jahrgang 1944). Für die von Ihnen beschriebenen Jahrgänge (das wäre ja dann bis Jahrgang 1966) gibt es keine derartige Rente.
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