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Experten-Antwort

Welche Aussage ist nun Richtig wegen zwischenübergangsgeld?

von Martin14.02.2012 | 09:51
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2 Antworten

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Hallo Zusammen. Im Mai 2011 war ich in einer Med. Reha DRV und erhalte 1 Jahr Später eine Umschullung kostenträger DRV im Wiederspruch bewilligt. I meinen Fall habe ich 2 Unterschiedliche Aussagen. Eine vom Reha Berater der DRV. Laut seiner Aussage besteht kein Aspruch auf Zwischenübbergangsgeld da ich Arbeitsfähig die Med Reha verlassen habe und ich mich dem Arbeitsmarkt zur verfügung Stellte. Die 2 Aussage vom VDK Ich habe einen Anspruch weil der Status keine Rolle spielt. Offenbar sind nähmlich weitere Massnahmen um mich ins Arbeitsleben einzugliedern erforderlich sonst wäre der LTA Antrag nicht bewilligt worden. Ich bin 27 und habe noch keine 15 Jahre in die DRV eingezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nun liegt der von Ihnen angesprochene Zeitraum seit Beendigung der med. Reha im Mai/Juni 2011 bis zum Frühjahr 2012 größtenteils bereits in der Vergangenheit.

Waren Sie seit dem Ende der med. Reha denn nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet.

Zunächst einmal hat der Mitarbeiter der DRV recht. Ein Anspruch auf Übergangsgeld seitens der Rentenversicherung kann dann bestehen, solange Sie sich einer med. oder beruflichen Reha befinden, deren Kosten von Ihrem Rentenversicherungsträger getragen werden. Für die Zeit zwischen diesen Maßnahmen ist (soweit Sie kein Arbeitsentgelt bekommen) die Agentur für Arbeit oder ggf. bei bestehender Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse zuständig.

Wenn in der Zeit zwischen den Maßnahmen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Einschränkungen der Leistungsfähigkeit vorliegen, käme evtl. eine Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) in Betracht. Vielleicht hat dies der VdK gemeint. Im Grunde müsste dies alles jedoch auch ein Punkt im nun abgeschlossenen Widerspruchsverfahren gewesen sein.

Haben Sie denn bereits eine schriftliche Aussage des RV-Trägers hinsichtlich des Übergangsgeldes für die nun anstehende LTA erhalten?

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1 Antworten

Martinam 14.02.2012 | 10:49
Hallo Nei die Habe ich nicht ich habe zur Zeit nur das schreiben das mein Antrag dem Grunde nach Bewilligt wurde. Villeicht ist die vorgeschichte noch von Interesse. Ich war von Juni/2010 - 31 Januar 2011. Krankgeschrieben. Bis zum 31.Januar 2011 war ich Angestellt. Ich hatte einen Antrag zur LTA beim rbeitsamt gestellt. Und lies mich nicht weiter Krankschreiben. Der Arzt des Arbeitsamtes der mich deswegen untersuchte empfah vor Arbeitsaufnahme eine Med. Reha. Aus diesem grund Lehnte das Arbeitsamt meinen Antrag ab da ich erst die Reha machen soll. Somit Trat ich die Reha arbeitsfähig an. Die Stationsärztin der Reha legte mir nach 1 Woch einen LTA Antrag auf dem Tisch und meinte das die DRV für mich zuständig sei damit ich wieder in eine Leidensgerechte Tätigkeit vermittelt werden kann. 3 Wochen 2 Tage vor entlassung teilte sie mir mit das sie mich AU entlassen wird. Hier Sprachich sie darauf an das ich Arbeitsfähig in die Reha kamm. Daraufhin wurde dies verworfen und ich wurde Arbeitsfähg entlassen. Im Gutachten wurde Vermerkt das die Letzte Tätigkeit nur unter 3 Stunden ausgeübt werden kann und LTA zu prüfen sind. Nach der Reha bezog ich weiterhin ALG1 und stellte mich den Arbeitsmarkt zur verfügung. Im Wiederspruch musste ich erneut zu einem Gutachter dieser sah auch die Notwendigkeit einer LTA . Ich habe gelessen das Zwischen 2 Masnahmen die Zur wiedereingliederung erforderlich sind Zwischenübergangsgeld Gezahlt wird. Natürlich weiss ich nicht ob das in meinen Fall zutrift.
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