In diesem Forum kam man leider keine umfassenden Lösungen für einen Ratsuchenden geben.
1. Sie haben gesundheitliche Probleme. Dann ist erster Ansprechpartner Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt. Sie / er sollte Ihnen eine Einschätzung geben können, welche Leistung/en als erstes für Sie in Frage kommt/kommen (z. B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Rheuma-Sport, Mitbehandlung durch einen anderen Arzt / Therapeuten) und / oder auch weitere Leistungen, die schon perspektivisch von Ihnen (!) beantragt werden sollten.
2. Eine Rehabilitation kann sowohl eine medizinische Leistung (Kur) als auch eine berufliche Leistung sein (Berufsförderung, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie können diese Leistungen u. a. von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen (Beitragsjahre) Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber immer auch ein formeller Antrag.
3. Die Leistungen sind vielfältig und umfassen nicht nur die landläufige Kur oder Umschulung.
4. Bei einem Rentenantrag wird im weiteren Verfahren immer geprüft, ob nicht zunächst Leistungen zur Rehabilitation in Frage kommen.
5. Sie sollten in jedem Fall einen Beratungstermin in Anspruch nehmen, z. B. bei einer Reha-Servicestelle.
Wenn Sie das nicht möchten oder unzufrieden mit der Beratung waren, beantragen Sie kurzerhand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.