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Experten-Antwort

welche Formulare, bei genehmigter Reha müssen zurückgeschickt werden

von Conny22.01.2021 | 10:13
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1 Antworten

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Hallo ich habe meine 1.Reha genehmigt bekommen. Da ich im letzten Jahr nicht krank war, gehe ich fest davon aus, das mir mein AG das Entgelt weiterbezahlt. Nun bekommt man ja wieder einige Formulare zugeschickt und will auch nichts verkehrt machen. Muß ich in meinem Fall das Formular G 0512 ausfüllen und an die Rentenversicherung zurückschicken? Wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich die Formulare G 0513/G 0514/G 0515 vom AG nur ausfüllen zu lassen, wenn ich kein Entgelt weiterbezahlt bekomme. Das Formular G 0518 für die Krankenkasse muss auch nur ausgefüllt werden, wenn ich kein Entgelt weiterbezahlt bekomme. Habe ich das so richtig verstanden? Über eine Antwort von einem Experten würde ich mich sehr freuen. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2021 | 12:13

Hallo Conny,

ich empfehle Ihnen, sich das Formular G0510 in Ruhe durchzulesen, da dort überblicksartig die wichtigsten Informationen zum Thema Übergangsgeld zusammengestellt sind.

In diesem Formular wird auch erklärt, welche Formulare in welcher Konstellation erforderlich sind, um den Antrag auf Übergangsgeld zu bearbeiten.

In Jedem Fall sollten Sie das Formular G0512 ausfüllen und an Ihren Rentenversicherungsträger senden, da Sie dort unter Punkt 2 die notwendigen Angaben dazu machen müssen, welche Leistung Sie vor dem Beginn Ihrer Rehabilitationsleistung beziehen. In Abhängigkeit von den dort getätigten Angaben zu Ihrer Einkommenssituation sind dann die hinter den Antwortmöglichkeiten aufgeführten Formulare dem Antrag auf Übergangsgeld beizufügen.

Wenn Sie also beispielhaft für den gesamten Zeitraum der Rehabilitationsleistung Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, dann brauchen Sie keine weiteren Formulare einreichen, da Sie durch die Fortzahlung des Entgeltes bereits finanziell abgesichert sind und demnach keine Entgeltersatzleistung erforderlich ist.

Angenommen die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers umfasst jedoch nicht den gesamten Zeitraum der Rehabilitationsleistung, dann benötigen Sie - entsprechend der Hinweise auf dem G0512 - die folgenden Formulare:

- G0513 (Hinweise für den Arbeitgeber)

- G0514 (Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber)

- G0515 (Entgeltbescheinigung zur Berechnung von

Übergangsgeld)

- und G0518 (Bescheinigung der Krankenkasse)

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