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Experten-Antwort

Welche Forumular und Entscheidung nur noch nach Aktenlage?

von Kiki21.01.2011 | 12:35
2248 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wie ich schon geschrieben hatte, beabsichtige ich einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Ich habe nun folgende Formular dafür erhalten: R100, R210, R211, R810 u. R811. Sind meine "Unterlagen" komplett? Meine nächste Frage wäre: Ich stelle den Antrag aufgrund meiner Schwerbehinderung seit Geburt und die damit verbundenen zunehmenden gesundheitl. Beeinträchtigungen. Ich habe gehört, dass heutzutage oftmals nur noch nach Aktenlage über einen solchen Antrag entschieden wird, was sicherlich auch nachteilig sein kann. Wie war das bei Euch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kiki,

den Beiträgen von KSC und RFn kann ich nichts mehr hinzufügen. Vielen Dank an die Beiden für ihre Antworten.

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4 Antworten

Kikiam 21.01.2011 | 13:01
Danke RFn!!
KSCam 21.01.2011 | 12:45
In der Praxis erweist es sich oftmals als besser die Formulare nicht selbst auszufüllen, sondern mit der nächsten Beratungsstelle oder dem Rathaus einen Termin zu vereinbaren, bei dem Ihnen dann geholfen wird. Aber selbst ist der Mann / die Frau, Sie können es auch eigenständig versuchen, nur zu. Ob nach Aktenlage entschieden wird oder ärztliche Untersuchungen / Begutachtungen erforderlich sind, kann Ihnen niemand vorhersagen - das ist von der Lage des Einzelfalles abhängig.
RFn am 21.01.2011 | 12:58
Glauben Sie nicht alles, was Sie gehört haben; das wird meistens von Mund zu Mund verdreht. Die Verfahrensweise nur nach Aktenlage bei einem Rentenantrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung nicht üblich. Das trifft vielleicht für andere Behörden zu. Erst wenn der medizinische Dienst der Rentenversicherung Ihre Leistungsfähigkeit einschätzen kann, wird eine Entscheidung zum Rentenantrag getroffen. In der Regel wird zuerst ein Befundbericht bei Ihrem Hausarzt und auch bei anderen behandelnden Ärzten eingeholt. Dann wird entschieden, ob und welche Gutachter herangezogen werden, von denen Sie zur Untersuchung eingeladen werden. Diese Befunde/Gutachten wertet der medizinische Dienst der Rentenversicherung aus und entscheidet über eine Erwerbsminderung.
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