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Experten-Antwort

Welche Gesetzgebung gilt?

von Anna17.02.2019 | 17:58
101 Ansichten
5 Antworten

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Rentenantragstellung 06/2018, der Rentenbeginn für die befristete Teilerwerbsminderungsrente ist der 01.04.2019. Welche Gesetzgebung gilt?, da sich zum 01.01.2019 die Gesetze geändert haben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

wenn Ihre Rente 2019 beginnt, wird das ab 01.01.2019 in Kraft getretene neue Recht angewendet.

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4 Antworten

Annaam 17.02.2019 | 19:05
--- Dieses Thema wurde hier schon hundertfach beantwortet. Entscheidend ist der Rentenbeginn! Dieser wiederum hängt vom Datum des Leistungsfalls (legt der Rententräger fest), vom Datum der Antragstellung und davon ab, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt (legt ebenso der Rententräger) fest. Daher ist Ihr Rentenbeginn in 2019 reine Spekulation. Sie werden den Bescheid abwarten müssen, da niemand im Forum den Eintritt Ihres Leistungsfalls und damit den Rentenbeginn vorhersehen kann. ----- Bei mir ist der Rentenbeginn lt. Bescheid in 2019. Der Leistungsfall ist dann wohl schon in 2018 eingetreten(lt. Bescheid das Datum des Rehaantrags). Was bedeutet das jetzt? Eine Suchfunktion habe ich leider nicht gefunden.
Anaam 17.02.2019 | 19:38
Natürlich die neue Gesetzgebung, wei du es bist.
?!am 17.02.2019 | 20:37
Steht im Bescheid etwas von "die Anspruchsvoraussetzungen sind seit dem XX September 2018 erfüllt?" Wenn Rentenbeginn tatsächlich 1.4.2019 und keine Nachzahlung erfolgt, dann gilt neues Recht ja, Glückwunsch.
zeldaam 17.02.2019 | 20:58
Hallo Anna, lesen Sie sich bitte die ersten beiden Seiten des Rentenbescheides nochmals genau durch. Steht dort „ Die Rente beginnt am 01.04.2019“ oder eher doch „Die Rente wird ab dem 01.04.2019 laufend gezahlt“ ? Bei einer Antragstellung in Juni 2018 sollte der sogenannte Leistungsfall auch spätestens zu diesem Zeitpunkt vorliegen, was einen Rentenbeginn (erst) am 01.04.2019 eher unwahrscheinlich macht. Welcher Leistungsfall (Seite 2 bzw. Rückseite des ersten Blattes ) ist angegeben („Sie sind seit dem ????? erwerbsgemindert“) ? MfG zelda
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