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Experten-Antwort

Welche Lehrer sind Versicherungspflichtig

von Hannes01.11.2018 | 08:23
301 Ansichten
5 Antworten

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Es gibt ja eine Rentenversicherungspflicht für Lehrer und Erzieher, wenn sie selbständig sind. Aber welche Art von Lehrer betrifft das? Nur den studierten Lehrer an einer Schule ( die sind ja eher selten selbständig) oder auch Tanzlehrer, Tennislehrer, Reit- und Surflehrer? Oder die nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hannes,

in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen kraft Gesetz versicherungspflichtig. Der Lehrbegriff ist weit auszulegen und beinhaltet jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind. Daher gehören zum Beispiel auch selbstständige Tennis-, Golf-, Reit-, Schwimm-, Fahrlehrer, ferner Lehrbeauftragte/Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen, ferner Kindertagespflegepersonen zu diesem Personenkreis.

Wenn Sie dem o.g. Personenkreis angehören, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

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4 Antworten

Kaiseram 01.11.2018 | 08:25
Alle Lehrtätigkeiten!
Hannesam 01.11.2018 | 08:32
Ok Mich hat aber niemand auf die Versicherungspflicht aufmerksam gemacht. Also, ich hab nichts gezahlt während der Zeit. Kann bzw muss ich das jetzt nachholen?
DRVam 01.11.2018 | 08:46
Jeder Selbständige ist verpflichtet, sich selbst zu informieren, was er für Rechte und Pflichten hat. So gehört dazu, dass man seine Selbständigkeit innerhalb von drei Monaten dem Rententräger mitzuteilen hat. Wenn Ihr Rententräger von Ihrer Selbständigkeit erfährt, kann das zu hohen Nachzahlungen führen.
chiam 01.11.2018 | 09:10
Es kommt darauf an, wie lange die Tätigkeit schon her ist. Dafür gelten Verjährungsfristen.
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