Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anami,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hier im Forum der Rentenversicherung keine konkrete Antwort geben können. Grundsätzlich setzen aber Leistungen nach dem SGB II voraus, dass der Leistungsbezieher erwerbsfähig ist. Ist er oder sie das nicht, kommen alternativ in Frage:
- Erwerbsminderungsrente (aber dafür müssen in den letzten 5 Jahren drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten liegen, was möglicherweise durch den ALG II-Bezug nicht gegeben ist)
- vorgezogene Altersrente (für langjährig Versicherte oder Schwerbehinderte - würde aber beides eine Wartezeit von 35 Jahren voraussetzen)
>>> Ob ein Anspruch auf Rente in Frage kommt, kann über den zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung)
Ich würde Ihrer Cousine bzw. ihrem Sohn empfehlen, sich in der Klinik an den Sozialdienst zu wenden. Die Mitarbeiter können in der Regel Auskunft über in Frage kommende Leistungen geben und sind auch bei Anträgen behilflich.
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